öffentliche Sitzung
Bauausschuss vom 28.10.2022->TOP 15-> Beschädigung durch Wurzelwucherungen - Am Straßfeld
Sachvortrag:
Am 13.12.2022 hat ein Termin zwischen Bauamt und unterer Naturschutzbehörde stattgefunden.
Eine Stellungnahme der UNB steht derzeit noch aus.
Auf Nachfrage wurde der Verwaltung versichert die Stellungnahme im Lauf der Woche nachzureichen.
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Sitzung ergänzt werden.
Ergänzung:
Die Wurzeln der Bäume im Straßenbegleitgrün des Gewerbegebiets „Niederneuching Nord-Ost“ wuchern stark über die Oberfläche hinaus und beschädigen hierbei Privateigentum und die Straße der Gemeinde. Darüber hinaus ist die Pflege der Fläche durch die Wurzelwucherung eingeschränkt. Im Bebauungsplan sind die Bäume als „zu erhalten“ gekennzeichnet, deshalb wurde im Anschluss der Bauausschusssitzung eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt Erding angefordert.
Die Stellungnahme des Landratsamtes ist bei der Verwaltung am 18.01.2023 eingegangen:
Wir haben uns am 13.12.2022 Straßenbäume im Gewerbegebiet "Am Straßfeld" angeschaut.
Die Bäume beeinträchtigen zum Teil die Parkplätze und Einfahrten durch Wurzelanhebungen. Ebenfalls weisen zwei der Bäume extreme Vitalitätseinbußen auf. Die besichtigten Bäume dürfen deshalb außerhalb der Vogelbrutzeit unter folgenden Voraussetzungen gefällt werden:
Die Bäume sind im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnet und müssen nach der Fällung wieder auf die Anzahl der im Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen ersetzt werden.
Damit eine erneute Wurzelanhebung vermieden werden kann ist bei den Baumpflanzungen jeweils ein ausreichender Wurzelraum zu gewährleisten (gemäß FLL-Richtlinen für Baumpflanzungen). Zwingend sind die Pflanzgruben wasserdurchlässig zu gestalten und auf Verdichtungshorizonte zu prüfen. Bei den neu gestalteten Parkplatzflächen ist auf wasserdurchlässige Materialen, wie Rasengittersteine zu achten.
Die Liste der zu empfehlenden Straßenbäume schicke ich morgen.
Die Ersatzpflanzungen sind als Hochstämme mit einem Stammumfang von 20-25cm vorzunehmen.
Ersatzpflanzungen:
Die Liste der Ersatzpflanzung wurde vom Kreisfachberater noch nicht übersandt.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die betroffenen Bäume zu entfernen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Baumart wird mit dem Landratsamt nochmal abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
| Neubau Sporthalle Neuching: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
Sachstand zur Baustelle
Im UG sind die Fliesenarbeiten mittlerweile nahezu abgeschlossen. Hier soll in den nächsten Wochen mit dem Einbau der Unterdecken und der Montage der Türzargen begonnen werden.
In der Sporthalle wurde noch vor Weihnachten die Deckenbeleuchtung fertig eingebaut. Zur Zeit werden noch Verkabelungsarbeiten für die Lautsprecher usw. ausgeführt. In der 5. KW wird mit dem Einbau des Sportbodens begonnen, hierfür werden zunächst eine Ausgleichsschüttung und darauf Dämmplatten verlegt. Darauf wird dann die Sportbodenheizung eingebaut. Der Bodenbelag selbst wird dann voraussichtlich bis Mitte März 2023 verlegt.
Bzgl. den Mängeln am Estrich im EG und OG finden zur Zeit noch Abstimmungen statt und in der 4. KW soll ein Gutachter eine Stellungnahme dazu erstellen.
Mitte der 2. KW 2023 hat die Landschaftsbaufirma die Arbeiten wieder aufgenommen und bereits die ersten Parkplatzflächen gepflastert. In einem Telefonat mit dem Bauleiter des Landschaftsarchitekten wurde eine Fertigstellung der drei Tennisplätze bis Ende April in Aussicht gestellt, so dass ein Tennisbetrieb ab Mai 2023 möglich sein sollte.
| Neubau Sporthalle Neuching: | |
| - | Abstimmung zur Ausführung Parkplatzbeleuchtung |
Sachvortrag:
In einer früheren Gemeinderatssitzung wurde vorgeschlagen, die Parkplatzbeleuchtung in der gleichen Ausführung wie die neue Beleuchtung am Geh- und Radweg ausführen zu lassen.
Es wurde daraufhin ein Angebot bei der Ausführenden Elektrofirma eingeholt und im Gemeinderat vorgestellt. In der damaligen Sitzung konnte keine Entscheidung getroffen werden, da u.a. der Vorschlag kam statt der ca. 6m hohen Mastleuchten mit Pollerleuchten oder Leuchtstelen wie vor dem Rathaus zu arbeiten.
Nach Rücksprache mit den Fachplanern ist dieser Ansatz jedoch nicht zielführend. Bei den Mastleuchten kommt die Ausleuchtung von oben, so dass mit den 6 geplanten Leuchten der Parkplatz sinnvoll ausgeleuchtet werden kann.
Bei einer Ausleuchtung mit Leuchten mit einer Höhe zwischen ein und zwei Meter ist die Ausleuchtung wesentlich geringer, zudem entstehen durch Fahrzeuge, Hecken usw. Verschattungen, so dass viel mehr Leuchten notwendig sind, so dass dies von den Fachplanern als eine weitaus teurere Lösung angesehen wird, da u.a. auch der Verkabelungsaufwand zu nimmt.
Auszug aus der Sitzung vom 24.05.2022 zur Parkplatzbeleuchtung:
Im Zuge der Ausschreibung für die Elektroarbeiten im November 2020 wurden Lichtmasten mit 6m Höhe, sowie Mastaufsatzleuchten der Fa. Siteco Streetlight 20 mini LED ausgeschrieben und auch durch die Elektrofirma angeboten.
Da für die Radwegebeleuchtung zw. Nieder- und Oberneuching vom Stromanbieter die Leuchten der Fa. EWO Systemleuchten IR2 zur Ausführung kommen, wurde bei der Elektrofirma um ein Änderungsangebot gebeten.
Seit der Erstellung der Elektroausschreibung im Herbst 2020 hat sich eine Änderung bei der Anzahl der Leuchten am Parkplatz ergeben, da diese nur außerhalb dem Schutzstreifen der Gasleitung aufgestellt werden können und sich auf Grund der dann ergebenden Abstände zusätzliche Leuchten notwendig sind.
Weiter wurde mit dem Tennisverein abgestimmt, dass eine Beleuchtung von 2 Tennisplätzen ausreicht, und nicht anfangs geplant 3 Tennisplätze mit Beleuchtung ausgestattet werden. Diese werden somit nicht mehr ausgeführt und können gegengerechnet werden.
Das Nachtragsangebot wurde vom Ingenieurbüro Metzker geprüft.
Sachstand vom 25.10.2022:
Im letzten Gespräch mit der ausführenden Elektrofirma wurde mitgeteilt, dass auf Grund der Bauzeitverzögerung und Ausführung erst im Frühjahr 2023 die Preise sowohl für die Ende 2020 angebotenen Leuchten, wie auch für die im April alternativ angebotene Leuchte nicht mehr zu halten sind.
Sachstand vom 14.11.2022:
Die Unstimmigkeiten zwischen Plan und Angebot wurde mit dem IB Metzker besprochen und geklärt. Die 10 im Plan enthaltenen Leuchten sind der aktuelle Planungsstand. Im LV von 2020 waren nur 6 enthalten. Die Ausführung hat sich jedoch auf Grund der Schutzstreifen der Gasleitungen bzw. DB-Stromleitung geändert.
Wie in der letzten GR-Sitzung am 25.10.2022 angesprochen, wurde die Machbarkeit für die Beleuchtung analog zum Geh- und Radweg beim IB Metzker angefragt.
Zudem wurde beim Stromversorger SEW nach einem Angebot für die 10 notwendigen Leuchten inkl. der Schaltung über Bewegungsmelder angefragt. Das Angebot soll bis zur Sitzung vorliegen.
Sachstand vom 16.01.2023:
Mit dem Ingenieurbüro für die Elektrotechnik wurde die Ausführung der Parkplatzbeleuchtung nochmals abgestimmt. Die Mastleuchte im Bereich der Fahrradstellplätze soll entfallen und durch einen Strahler an der Wand der Sporthalle ausgeleuchtet werden. Somit sind nur noch insgesamt 9 Leuchten für den Parkplatz notwendig. Es sollen alle mit einer einheitlichen Masthöhe mit 6m ausgeführt werden.
Vom Stromversorger SEW wurde am 15.11.2022 mitgeteilt, dass dieser aus technischen Gründen die Parkplatzbeleuchtung nicht ausführen kann.
Es hat sich zudem herausgestellt, dass sich für die Ausführung der Beleuchtung für den Geh- und Radweg das Modell geändert hat und die Leuchte der Firma Leipziger Leuchten mit dem Leuchtenkopf Typ Alfons I DA LED beauftragt und ausgeführt werden soll.
Zur Anfrage aus dem Gemeinderat, die Parkplatzbeleuchtung mit Bewegungsmelder zu betreiben wurde in der Nachricht von SEW wie folgt mitgeteilt:
„Auch die Bewegungsmelderfunktion auf einem Parkplatz ist wahrscheinlich problematisch, Bewegungsmelder reagieren auf bewegte Wärmestrahlung. Den selben Effekt haben warme Motorhauben in der Übergangszeit (Lichtorgel, ungewollte Auslösung).“
Bei der ausführenden Firma wurden daher 2 Möglichkeiten für die Ausführung der Parkplatzbeleuchtung angefragt:
A) Das Nachfolgemodell der im LV ursprünglich angeboten Leuchte SITECO Streetlight SL21.
B) Das gleiche Leuchtenmodell wie für die Beleuchtung des Geh- und Radweges Leipziger Leuchten
Leuchtenkopf Alfons I DA LED.
Für diese beiden Varianten mit jeweils 9 Stück Leuchten wurde am 09.01.2023 das Angebot übersendet und vom IB Metzker geprüft. Nach Abzug der bereits 6 Stück im LV vom Dez. 2020 enthaltenen Kosten ergeben sich folgende Mehrkosten:
A) Das Nachfolgemodell der im LV ursprünglich angeboten Leuchte SITECO Streetlight SL21: Mehrkosten von 7.279,04 €
B) Das gleiche Leuchtenmodell wie für die Beleuchtung des Geh- und Radweges Leipziger Leuchten
Leuchtenkopf Alfons I DA LED: Mehrkosten von 9.292,74 €
Die Gartenbaufirma hat im Bereich des Parkplatzes 300er Betonrohre als Köcherfundament gesetzt, in die dann später (Frühjahr 2023) die Leuchten mit Masten eingesetzt werden können und anschließend mit Splitt verfüllt werden.
| Deckungsvermerk Kämmerei: | ||
| Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt | [ x ] Ja | [ ] Nein |
| Deckung ist wie folgt möglich: Haushalt 2023 und folgende | ||
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt, die Beleuchtung der Parkplatzanlage mit folgender Leuchten ausführen zu lassen:
A) Das Nachfolgemodell der im LV ursprünglich angeboten Leuchte SITECO Streetlight SL21 mit Mehrkosten in Höhe von 7.279,04 €.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
| Neubau Sporthalle Neuching: | |
| - | Nachtrag Tennisplatzbeleuchtung |
Sachvortrag:
Im Herbst 2020 wurden zur Beleuchtung von 3 Tennisplätze (der östliche 4. Tennisplatz kann wegen dem Schutzbereich der Bahnstromleitung nicht mit Lichtmasten ausgestattet werden) im Leistungsverzeichnis 8 Lichtmasten mit 6m Höhe ausgeschrieben. In der Planung und der Kostenberechnung waren bereits damals schon 12m hohe Masten vorgesehen.
Mittlerweile wurde mit der Tennisabteilung abgestimmt, dass nur noch bei den 2 westlichen Tennisplätzen eine Flutlichtanlage ausgeführt werden soll.
Das Angebot für die nun 6 erforderlichen Lichtmasten mit 12m Höhe, zusammen mit den geänderten Strahlern sowie 4 Pollerleuchten und 4 Wandleuchten an den Eingängen an der Nord- und Süd-Seite wurde am 12.01.2023 übersendet und vom IB Metzker geprüft.
Nach Abzug der bereits im LV vom Dez. 2020 enthaltenen Kosten für die Außenbeleuchtung ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 14.677,37 € brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt, die Beleuchtung der zwei westlichen Tennisplätz mit 12m hohen Lichtmasten zu Mehrkosten in Höhe von 14.677,37 € ausführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
| Neubau Kinderhaus Neuching: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
Sachstand zur Baustelle
Die Holz-Rahmen-Außenwände wurden in der 50. KW 2022 fertig gestellt.
Die Ränder der Dachkonstruktion über den Wandkronen werden durch den Zimmerer bis Ende Januar 2023 fertig gestellt und die Vordeckung aufgebracht.
Die Materialanlieferung für die Dachdeckerarbeiten findet in der 05. KW 2023 statt und anschließend wird mit der Verlegung begonnen.
Die Aluminiumfensterelemente wurden noch im Dezember 2022 ausgemessen und die Montagezeichnungen erstellt. Nach einer Abstimmung in der 03. KW werden diese in der 04. KW zur Produktion freigegeben und anschließend mit der Fertigung begonnen. Der Einbau der Fensterelemente ist für die 09.+10. KW 2023 zugesichert.
Nach dem Einbau der Fensterelemente wird mit der Rohinstallation der Ausbaugewerke Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten werden Anfang 2023 begonnen.
Mittlerweile wurde durch das Architekturbüro ein Ausschreibungsterminplan für die 10 noch ausstehenden Gewerke erstellt. Das LV für die Estricharbeiten wurde wie geplant in der 02. KW der Verwaltung vorgelegt und in der 03. KW versendet. Die Submission findet in der 06. KW statt, so dass die Firmen 3 Wochen Zeit haben das LV auszufüllen. Der Ausführungszeitraum ist von Ende März bis Ende April 2023 vorgesehen.
Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung - Angebot SEW
Sachvortrag:
In der Gemeinderatssitzung am 12.10.2022 wurde aufgrund einer Empfehlung des bayrischen Gemeindetags der Beschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung im Zeitraum von 23:00 bis 05:00 Uhr mit Ausnahme der Moosinninger Straße, Münchner Straße und zum Steg in Niederneuching, sowie die Hauptstraße und St.-Martin-Straße in Oberneuching befristet bis zum 31.12.2023 abzuschalten.
Technische Umsetzung
Am 06.12.2022 ging das Angebot der SEW bei der Verwaltung ein, die Straßenbeleuchtung laut Beschluss abzuschalten.
Da zum jetzigen Zeitpunkt die Beleuchtung aller Kommunen im Netz der SEW einheitlich parametriert sind, muss das Netz so abgeändert werden, dass die jeweiligen Gemeinden einzeln gesteuert werden können.
Das heißt, dass sämtliche Rundsteuerempfänger, die für die Halbnachtabschaltung benötigt werden getauscht werden müssen als auch die Straßenbeleuchtungsanlagen neu verdrahtet werden müssen.
Der einmalige Umbau muss nicht zurückgebaut werden, vielmehr ist die Umrüstung als Aufwertung zu sehen, da nach Beendigung der Maßnahme das Netz individuell gesteuert werden kann.
Kosten
Im Angebot wird erläutert, dass der Preis sich an der Anzahl der Straßenlampen sowie der Rundsteuerempfänger orientiert. Bei 283 Straßenlampen (145 € /je Leuchte) und 53 Rundsteuerempfängern (189 € /je Stück) ergibt sich nach Abzug des Selbstbehalts der SEW ein Angebotsbetrag von 42.526,32 € brutto für die Gemeinde.
Die nichtenthaltenen Kosten sind für weitere Aufwendungen und technische Veränderungen am Straßenbeleuchtungsnetz, die Kosten werden individuell ermittelt und über Nachtragsangebote beauftragt. Dies umfasst: Tiefbauarbeiten/Verlegen weiterer Kabelabschnitte, Aufstellen von Anschlusskästen für die Aufnahme von weiteren Rundsteuerempfängern, Einbau von Stromzählern, etc.
Die Betriebskosten Strom für die Straßenbeleuchtung im Neuchinger Gemeindegebiet betrugen im Jahr 2022 insgesamt 20.000 €.
Der Strompreis ist für das Jahr 2023 vertraglich gültig und wird erst für das Jahr 2024 angepasst werden.
Zeitplanung der Umsetzung
Da laut dem Schreiben der SEW der überwiegende Teil der von der SEW betreuten Gemeinden die Umstellung der Straßenbeleuchtung wünscht, wurde bisher kein konkreter Zeitplan ausgearbeitet. Lediglich kann aufgrund der angespannten Marktsituation davon ausgegangen werden, dass die Umrüstungen im Sommer 2023 beginnen können, jedoch gibt es keine Angabe in welcher Gemeinde zuerst begonnen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt das Angebot der Sempt-Stromversorgungs GmbH aus Pretzen zu beauftragen, die Straßenbeleuchtung auf Nachtabschaltung für 42.526,32 € brutto umzubauen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 9 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
| 1250 Jahr Synoden Feier | |
| - | Vergabe Druckerarbeiten Chronikbuch Gemeinde Neuching |
Sachvortrag:
In der Sitzung vom 25.10.2022 wurde beschlossen, dass die Druckerarbeiten des Chronikbuchs der Gemeinde Neuching für die 1250 Jahr Synoden Feier an die Firma Offsetdruck Dersch GmbH & Co. Der Dersch aus 85457 Hörlkofen vergeben werden, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorlag. Bei dieser Vergabe ging man von einer Stückzahl von 600 aus. Auf Wunsch des Festausschusses wurden nunmehr neue Angebote wegen einem anderen Einband eingeholt. Es wurde bei der Angebotseinholung darauf hingewiesen, dass die Chronik spätestens am 14.04.2023 fertiggestellt sein muss. Kurzzeitig wurde auch überlegt die Stückzahl auf 800 Exemplare zu erhöhen, was aber wieder verworfen wurde.
Beschluss:
Für die 1250 Jahr Synoden Feier werden die Druckerarbeiten des Chronikbuchs der Gemeinde Neuching an die Firma Dersch vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |