Voraussichtlich ab 01.05.2024 ist im gemeindlichen Gebäude „Punkthaus“ eine 3-Zimmerwohnung mit ca. 81,8 m² zu vergeben. Die Wohnung liegt im Dachgeschoss, ist barrierefrei mit einem Aufzug aus der Tiefgarage erreichbar.
Die Wohnung verfügt über ein Kellerabteil und zwei Stellplätze in der Tiefgarage. Für einen Tiefgaragenstellplatz wird eine monatliche Miete von 50 € festgesetzt.
Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten.
Die Vergabe erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten. Bewertet werden:
Zielsetzung für die Vergabe der Mietwohnungen soll sein, den Fokus auf einen Mietermix mit unterschiedlichen Alters- und Familienstandstrukturen zu legen. Die Vorgaben des Förderbescheids werden bei der Auswahl der Mieter bestmöglich berücksichtigt.
Die Mindestbelegung für die Wohnung zum Zeitpunkt der Bewerbung beträgt 3 – 4 Personen.
Die Miete für die Wohnung beträgt:
| Monatliche Kaltmiete ohne Stellplatz Tiefgarage | Stellplatz Tiefgarage à 50 € | Gesamtkalt- miete | Nebenkosten-VZ inkl. Heizkosten | Mtl. Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten |
| 1.065 € | 2 x 50 € | 1.165 € | 250 € | 1.415 € |
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde unter Tel.: 08123/9326-66, -65 oder -64. Bewerbungen können bis zum 18.03.2024 an sekretariat@vg-oberneuching.de gerichtet werden und müssen folgende Unterlagen beinhalten:
Es können ausschließlich vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.
Es darf nur eine Bewerbung für die Wohnung abgegeben werden, wenn die Mindestbelegung erfüllt ist. Den Grundriss finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ottenhofen unter https://www.vg-oberneuching.de.
Eine Vermietung ist voraussichtlich ab 01.05.2024 möglich.