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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 5/2025
VG amtlich
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(VG) Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025

Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erlassen, sie tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martinstr. 9, 85467 Oberneuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung).

Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.02.2025, Az.:31-1-9410.4 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching

Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 10 VGemO, §§ 40 Abs. 1, 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.523.500,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  180.000,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 1.271.070 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.12.2023 auf insgesamt 4.729 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 268,78(1983) EUR festgesetzt.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Oberneuching, 20.02.2025
Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching
N. Schley
Gemeinschaftsvorsitzende