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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 5/2025
Neuching amtlich
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(GN) Amtliche Bekanntmachung

Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Plangebiet ohne Maßstab, Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 04/2023

Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld - Abschnitt II in Oberneuching“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuching hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld - Abschnitt II in Oberneuching“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 11.02.2025 wurde in der Sitzung am 11.02.2025 gebilligt und zur Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld - Abschnitt II in Oberneuching“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Oberneuching. Im nördlichen Geltungsbereich befindet sich die Kreuzbergstraße, in die die Fuchsstraße mündet, die den Großteil der zu überplanenden Grundstücke erschließt.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 517/18, 517/37, 517/38, 517/39, 517/40, 517/43, 517/44 und 556 (Teilfläche) Gem. Oberneuching und umfasst eine Fläche von ca. 4.660 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 517/39 Gem. Oberneuching wird die Errichtung eines Doppelhauses beabsichtigt. Planungsrechtlich ist entsprechend der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld - Abschnitt II in Oberneuching“ in diesem Bereich nur ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten, d.h. ohne Realteilung zulässig. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld - Abschnitt II in Oberneuching“ wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite für zwei Bauräume bereits die Möglichkeit geschaffen sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser (mit Realteilung) zu errichten. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll diese Möglichkeit auch für alle übrigen Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschaffen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.02.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld - Abschnitt II in Oberneuching“ bestehend aus Satzung und Begründung in der Fassung vom 11.02.2025 liegt vom

Mo., 10.03.2025 bis einschließlich Fr., 11.04.2025

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, 1. OG. im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch auch 14.00 - 18.00 Uhr) aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching (https://www.vg-oberneuching.de/) eingesehen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Telefon: 08123 / 9326-60

E-Mail: info@vg-oberneuching.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit für die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_01_datenschutz-informationspflichten.pdf

Neuching, den 21.02.2024
Gemeinde Neuching
2. Bürgermeister
Martin Bichlmaier