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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 5/2026
Ottenhofen amtlich
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(GO) Grundschule Ottenhofen - Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2026/2027

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 werden alle Kinder schulpflichtig,

  • die spätestens bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden.
  • Die zwischen 1. Juli und 30. September 2026 sechs Jahre alt werden (Einschulungskorridor) und deren Erziehungsberechtigten den Beginn der Schulpflicht nicht auf das nächste Schuljahr verschieben.
  • Deren Erziehungsberechtigten bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.
  • Die bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid muss vorgelegt werden.)

Alle Kinder, auf die die oben genannten Grundlagen zutreffen, durchlaufen das Einschulungs- und Anmeldeverfahren an unserer Schule (auch alle Kinder aus dem Einschulungskorridor).

Erziehungsberechtigte von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, haben die Möglichkeit, die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr zu verschieben. In diesem Fall müssen Sie dies bis spätestens 10. April 2026 der Schule schriftlich mitteilen.

Bei Kindern, die zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember 2026 sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten eine Schulaufnahme beantragen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Grundschule.

Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden.

Falls Sie in unserem Schulsprengel wohnen und ihr Kind nicht in Ottenhofen den Kindergarten besucht, melden Sie sich bitte umgehend in der Schule.

Die Schulanmeldung erfolgt in diesem Jahr digital. Dazu erhalten Sie ab Februar einen QR-Code mit einer Schritt-für Schritt-Anleitung.

Die Anmeldung muss bis spätestens 02. März 2026 erfolgen.