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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 5/2026
Ottenhofen amtlich
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(GO) Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 20.01.2026

öffentliche Sitzung

Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung

Sachvortrag:

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 16.12.2025 wurde die Vergabe der Baumfällung entlang dem Schlehbach, Mitterfeld Grashauserstraße beschlossen.

Es erging folgender Beschluss:

Der Gemeinderat Ottenhofen nimmt vom Sachvortrag der Verwaltung Kenntnis und beschließt:

Die Firma Irl Baumpflege wird mit den Arbeiten an der Grashauserstraße sowie am Mitterfeld zu einem Auftragswert von 5.194,35 € brutto beauftragt.

Die Firma IhrBaumProfi Höllinger wird für die Arbeiten entlang des Schlehbachs zu einem Auftragswert von 14.779,80 € brutto beauftragt.

Der Antrag wurde mit 13:0 Stimmen angenommen.

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau der Netzbooster-Anlage Ottenhofen mit folgenden Bauwerken:

Betriebsgebäude, zehn SUB-NEST´s, Zufahrt- und Betriebsstraßen, Einfriedung, EB-Station

Baugrundstück: Waldstraße 11, Fl.-Nrn. 340/1 und 342 Gem. Ottenhofen

Sachvortrag:

Der Bauherr beantragt den Neubau der Netzbooster-Anlage Ottenhofen mit folgenden Bauwerken:

Betriebsgebäude, zehn SUB-NEST´s, Zufahrt- und Betriebsstraßen, Einfriedung, EB-Station auf dem oben genannten Baugrundstück.

In der Sitzung des Gemeinderats am 27.02.2024 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen des Umspannwerks, Fläche für die Landwirtschaft sowie Sukzessions- und Pflegefläche dargestellt.

Das Vorhaben kann nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert und genehmigungsfähig sein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient.

Der Bauantrag wurde ohne die Zustimmung der Nachbarn eingereicht.

Das Bauvorhaben wird in der Sitzung durch den Bauherrn vorgestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

9

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

9

Ersatzneubau der 380/220/110-kV-Leitung Oberbachern – Ottenhofen (einschließlich Rückbau der Bestandsleitung) und Netzverstärkungsmaßnahme an der 110-kV-Leitung zwischen Oberbachern und Unterschleißheim;

Planfeststellung nach §§ 43 ff. EnWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG

Sachvortrag:

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Oberbachern – Ottenhofen“ können über folgenden Link abgerufen werden: https://s.bayern.de/planfestverf-enwg

Falls seitens der Gemeinde Ottenhofen Einwendungen erhoben werden sollen, sollten diese durch den Gemeinderat in der Sitzung vorgebracht werden. Das Ende der Einwendungsfrist ist der 23.02.2025.

Das Projekt wird in der Sitzung des Gemeinderats durch TenneT TSO GmbH vorgestellt. Außerdem fand am Donnerstag, 15.01.2026 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Eventstadl beim Neuwirt eine Dialogveranstaltung von TenneT TSO GmbH statt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Oberbachern - Ottenhofen“ mit folgendem Inhalt abzugeben:

Die Gemeinde möchte, dass das noch aufzustellende Provisorium auf der Flurnummer 79/0 Gemarkung Ottenhofen möglichst gleichweit weg von beiden bebauten Bereichen (Wohnbebauung Schlehbach und Pferdehof) aufgestellt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

9

26. Änderung des Regionalplans München, Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie –

Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)

Sachvortrag:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2025 die Einleitung eines zweiten Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München zur Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie beschlossen.

Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.

Die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind in das Internet eingestellt. Der Fortschreibungsentwurf für die 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) kann unter folgenden Links heruntergeladen werden:

Webauftritt des Regionalen Planungsverbands München: https://www.region-muenchen.com/verfahren

Webauftritt der Regierung von Oberbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/raumordnung_landes_regi-onalplanung/regionalplanung/muenchen/index.html bei „Laufende Fortschreibungen des Regionalplans München (14)“

Gegenstand des zweiten Beteiligungsverfahrens sind die Änderungen, die sich nach der Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens (07. Januar bis 31. März 2025) ergeben haben. Gemäß Art. 16. Abs. 6 Satz 3 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den Änderungen abgegeben werden.

Die Gemeinde Ottenhofen ist von der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie der Regionalplanung weiterhin nicht betroffen. In der Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2025 wurde beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt weiterhin keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

9

Zuwendungsliste 2025

Sachvortrag:

Zuwendungsliste 2025

Geldzuwendungen

Datum

Zuwender

Verwendung

Betrag in €

Art der

Beziehung

15.05.2025

Siegfried Heuwieser, Kfz-Technik & Service

FFW Ottenhofen

89,25 €

keine

02.06.2025

Wurzer Umwelt GmbH

FFW Ottenhofen

1.000,00 €

keine

21.10.2025

Privatperson

FFW Ottenhofen

1.000,00 €

keine

keine

Gesamt

2.089,25 €

Sachzuwendungen

Datum

Zuwender

Verwendung

Betrag in €

Art der

Beziehung

keine

0,00 €

Beschluss:

Die in der Zuwendungsliste 2025 erhaltenen Geldzuwendungen werden zur Kenntnis genommen und nach dem entsprechenden Verwendungszweck angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

9