Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Amtsblatt Nr. 3 vom 03.02.2023 haben wir bereits auf das unzulässige Parken an engen und unübersichtlichen Stellen hingewiesen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Parksituation in zwei betroffenen Straßen gesondert hinweisen:
Methmühlweg:
Die Gemeinde Neuching wird parkende Autos mittels Hinweiszettel auffordern, nicht mehr im Methmühlweg zu parken, da dies die Straßenbreite einfach nicht zulässt.
Wir hoffen, die Situation so in den Griff zu bekommen, ohne weitere Behörden einschalten zu müssen.
Feldlerchenstraße:
Im Gewerbegebiet Lüßwiesen herrscht eingeschränktes Halteverbot. Somit darf nur zum Be- und Entladen kurz gehalten werden, Parken ist auf der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zulässig. Auch hier werden die betroffenen Fahrzeughalter nochmal mittels Hinweiszettel informiert, bevor wir weitere Schritte einleiten müssen.
Wir hoffen auf Ihre Mitwirkung.