Die Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 erlassen, sie tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung).
Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.02.2024, Az.:31-1-941 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Auf Grund Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 10 VGemO, §§ 40 Abs. 1, 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.466.100,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 54.500,00 EUR
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2024 auf 1.307.470 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf insgesamt 4.685 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 279,07(5773) EUR festgesetzt. |
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.