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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 6/2025
VG amtlich
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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren. Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente, Provisorien und Schutzgerüste planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das Planfeststellungsverfahren. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG.

Baugrunduntersuchungen

Bei den Bodensondierungen und Probebohrungen werden bodenphysikalische Eigenschaften der potenziellen Leitungsverläufe und temporärer Nutzung erkundet, um notwendige Berechnungskennwerte für die Planung zu erhalten. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen, um die Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung zu erreichen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegungen über Vegetationsflächen erfolgen grundsätzlich über die jeweils kürzeste Distanz. Sie wurden im Vorfeld ausgewählt auf Basis der äußeren Gegebenheiten, können vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden.

Bei den Baugrunduntersuchungen entnehmen die Fachleute Bodenproben und stellen fest, wie der Boden beschaffen ist. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Im Anschluss stellen die Fachfirmen so weit wie möglich den Ausgangszustand des Bohrpunktes wieder her. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen

Die Untersuchungskampagne umfasst Maststandorte der Variantenprüfung für den Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen, an denen bislang nicht gebohrt werden konnte, beziehungsweise an denen weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Die Untersuchungskampagne mit den geplanten Kleinrammbohrungen (KRB) und schweren Rammsondierungen (DPH) beginnt am 7. April 2025 und endet voraussichtlich am 16. Mai 2025. Die Untersuchungskampagne der Kernbohrungen (Tiefbohrungen, TB) beginnt am 7. Juli 2025 und endet voraussichtlich am 26. September 2025. Für die Untersuchungskampagnen kommen zwei verschiedene Geräte zum Einsatz (siehe unten).

Die von den geplanten Bohrungen beziehungsweise der Zuwegung betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste und den Bohrpunktkarten (Übersichts- und Lagepläne). Die geplante Sondierungsmaßnahmen sind für den jeweiligen Bohrpunkt auf den Bohrpunktkarten dargestellt. Diese liegen öffentlich in den Rathäusern aus und können auf der Website der Gemeinde oder unter www.tennet.eu/oba-ott eingesehen werden.

Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der genannten Zeiträume möglich. Die beauftragte Bohrfirma wird zur detaillierteren Abstimmung wenige Wochen vor Bohrstart auf die Nutzungsberechtigten zukommen.

Bohrfirma

Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden verschiedene Maßnahmen auf den angekündigten Flurstücken durchgeführt:

  • Begehung und Befahrung des Grundstücks
  • Nutzung als vorübergehende Arbeitsfläche für
    • Vermessungs- und Absteckarbeiten
    • bei Verdacht: Kampfmittelsondierung
    • ggf. Ökologische (Bau-)Begleitung der Maßnahmen
    • Sondierungs- und Bohrmaßnahmen
  • ggf. Nutzung als vorübergehende Abstellfläche für die Dauer der Arbeiten, um beispielsweise erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien an- und abzutransportieren.

Bei der Kleinrammbohrung (KRB) und der schweren Rammsondierung (DPH) beträgt die Bohrtiefe je nach Bodenbeschaffenheit ca. acht bis maximal zehn Meter. Diese Arbeiten erfolgen mit einem Kleinrammbohrgerät (kleines Kettengerät, Gesamtgewicht ca. 1.200 kg, Länge ca. 2,20 m, Breite ca. 0,80 m, Höhe ca. 1,60 m im Fahrbetrieb beziehungsweise circa 2,40 m im Bohr- und Sondierbetrieb).

Die tiefere Kernbohrung (TB) (ca. 20 bis 25 Meter Tiefe) und Standard-Penetration-Tests (SPT) im Bohrloch werden mit einem Drehbohrgerät ausgeführt (Raupenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 5.900 kg, Länge ca. 5,1 m, Breite ca. 1,5 m, Höhe ca. 2,4 m im Fahrbetrieb bzw. ca. 5 m im Bohrbetrieb).

Die Bohrungen ermöglichen zum Beispiel die Entnahme von Bodenproben und die Aufnahme der Bodenhorizonte. DPH und SPT sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte der Bodenschichten. Die einzelnen Sondierungs- und Bohrmaßnahmen dauern je nach Art des Untersuchungsprogramms und Beschaffenheit des Untergrunds einen halben Tag bis maximal drei Tage.

Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten über die kürzeste Distanz. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.

Bohrarbeiten in sensiblen Räumen

Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (zum Beispiel in Wasserschutzgebieten) durchgeführt, werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:

  • Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, die eventuell austretende Stoffe auffangen.
  • Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.

Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeitende mit dem Pkw, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und werden gegebenenfalls zeitlich begrenzt Markierungen setzen. Dadurch entstehen keine Schäden an Fluren und Wegen.

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden Baggermatten eingesetzt sowie ökologische und archäologische Baubegleitungen, archäologische Untersuchungen oder ähnliches durchgeführt. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.

Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. Eine Dokumentation des Ausgangs- und des Endzustands der genutzten Flächen wird für jeden Bohrpunkt und für Zuwegungen auf unbefestigten Wegen durchgeführt und ist immer die Grundlage, um mögliche Schäden objektiv zu beurteilen und zu entschädigen. Entstehen durch eine Maßnahme einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat TenneT eine angemessene Entschädigung zu leisten. Mitarbeitende des von TenneT beauftragten Ingenieurbüros Buchholz + Partner GmbH gehen nach Abschluss der Bohrarbeiten aktiv auf die Betroffenen zu und suchen dann gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH beziehungsweise die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstückliste beziehungsweise in den Bohrpunktkarten dargestellt. Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter www.tennet.eu/oba-ott.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich telefonisch und per Mail an unsere Ansprechpartnerin wenden.

Kontakt

Catherin Krukenmeyer, Telefonnummer: 0921-50740- 4213, E-Mail: Catherin.Krukenmeyer@tennet.eu