Sitzungstag 03.02.2026
öffentliche Sitzung
Ersatzneubau der 380/220/110-kV-Leitung Oberbachern – Ottenhofen (einschließlich Rückbau der Bestandsleitung) und Netzverstärkungsmaßnahme an der 110-kV-Leitung zwischen Oberbachern und Unterschleißheim;
Planfeststellung nach §§ 43 ff. EnWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG
Sachvortrag:
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Oberbachern – Ottenhofen“ können über folgenden Link abgerufen werden: https://s.bayern.de/planfestverf-enwg
Falls seitens der Gemeinde Neuching weitere Einwendungen erhoben werden sollen, sollten diese durch den Gemeinderat in der Sitzung vorgebracht werden. In der Sitzung des Gemeinderats am 13.01.2026 wurde bisher eingewendet, dass die gesetzlichen Abstandsflächen zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen und die Existenz der Gewerbetreibenden nicht gefährdet werden darf.. Das Ende der Einwendungsfrist ist der 23.02.2025.
Am Donnerstag, 15.01.2026 fand von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Eventstadl beim Neuwirt eine Dialogveranstaltung zum Ersatzneubau „Oberbachern – Ottenhofen“ von TenneT TSO GmbH statt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Oberbachern - Ottenhofen“ mit folgendem Inhalt abzugeben:
Die gesetzlichen Abstandsflächen zur Wohnbebauung müssen eingehalten werden. Die Existenz der Gewerbetreibenden darf nicht gefährdet werden. Die Straßen müssen nach Beendigung der Maßnahmen in ordnungsgemäßem Zustand hergestellt werden. Es wird eine Entschädigung für die Jagdgenossenschaften Ober- und Niederneuching aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Erneuerung Maibaumhalterung Niederneuching:
- Sachstand und Zeitplan
Sachvortrag:
Hier die Informationen zum aktuellen Stand der Sanierung des Maibaumfundaments in Niederneuching.
1. Abbruch und Erdbauarbeiten
Am 16.01. wurde mit der für den Abbruch und Erdaushub zuständigen Firma abgestimmt, dass Anfang Februar das alte Fundament ringsum freigraben und an einem Stück herausgehoben werden soll. Das Fundament wird dann auf einem Tieflader in einem Stück wegfahren. Damit sind vor Ort keine Stemmarbeiten notwendig. Da somit keine Erschütterungen entstehen, gibt es auch keine Bedenken auf negative Einwirkungen auf die Gebäude der Nachbarn.
Nach erfolgter Abfuhr ist somit der Aushub fertig für das neue Fundament.
2. Erneuerung Betonfundament
Am 19.01. wurde mit der Baufirma abgestimmt, dass Mitte Februar mit den Arbeiten für das neue Fundament begonnen werden kann. Die Baumeinspannung und Baustahlbewehrung soll dafür Anfang Februar bestellt werden.
Das neue Fundament sollte dann Ende Februar fertig sein.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!
Rathaus Oberneuching - Erweiterung von Büroflächen:
- Vorstellung geplante Nutzungsänderung im ehem. Kinderhaus
Sachvortrag:
Durch die aktuelle Besetzung des Rathauses mit Teilzeitkräften sowie Auszubildende und Praktikanten in der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching werden zusätzliche Büroflächen benötigt. Im Rathaus Oberneuching sind 13 Vollzeitstellen vorhanden, verteilt auf 18 Mitarbeiter plus zwei Bürgermeister. Außerdem sind die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung an zwei Tagen im Rathaus Vorort.
Es war daher seit Planung des Auszuges des Kindergartens vorgesehen, in den nun vor einem Jahr frei gewordenen Räumen im Erdgeschoss des Kindergartens in Oberneuching Büroräume für das Rathaus einzurichten. Da hier ein barrierefreier Zugang bis in die Räumlichkeiten selbst gegeben ist, wird von der Verwaltungsgemeinschaft vorgeschlagen, das Bürgerbüro mit Standesamt und Ordnungsamt als hauptsächliche Anlaufstelle in den ehemaligen Kindergarten zu verlagern.
Baumaßnahmen sind für die Verlagerung nicht erforderlich, sondern hauptsächlich altersbedingte Renovierungsarbeiten, wie das Streichen der Wände und Decken, Lackieren der Türzargen, Erneuerung der Sanitärgegenstände usw. Die Fußböden wurden teilweise vor einigen Jahren bereits erneuert, bzw. befinden sich diese in einem guten Zustand.
Für die Sanierung der Sanitärbereiche im Rathaus in Oberneuching wurden bereits für die Jahre 2024 (Umzug und Sanierung WC Anlagen) 40.000 € bzw. in 2025 ein Betrag von 50.000 € für den Umbau der WC-Anlagen und Erweiterung auf das Kindergartengebäude im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt. Aufgrund der vielen Projekte in 2024 und 2025 konnte der Umbau jedoch noch nicht umgesetzt werden.
Zudem wurde in der Haushaltsplanung der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching für 2026 die Erhöhung der Miete für die rd. 150m² zusätzliche Nutzfläche eingestellt.
Nach der Fertigstellung und den zugehörigen Restarbeiten zum Abschluss der beiden großen Projekte Sporthalle und Kinderhaus in der Gemeinde Neuching sowie dem neuen Kinderhaus und dem Mehrfamilienhaus in der Gemeinde Ottenhofen können nun Anfang 2026 die Renovierungsarbeiten organisiert und umgesetzt werden. Zudem wird im März/April eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching aufnehmen wofür die zusätzlichen Büroflächen dringend benötigt werden.
Die Räume des Kindergartens, die zu den zusätzlichen Verwaltungsräumen umgenutzt werden sollen, wurden vor deutlich mehr als 25 Jahren errichtet, so dass die Nutzungsänderung der damaligen Förderung nicht entgegensteht.
Ergänzung vom 03.02.2026:
Da für die Herleitung der notwendigen Stellplätze unterschiedliche Stellplatzschlüssel anzuwenden sind, ist die Nutzungsänderung bauaufsichtlich zu beantragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stimmt der Sanierung von Räumen des ehemaligen Kindergartens im Erdgeschoss zu Räumen für die Verwaltung zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
GR Bichlmaier war abwesend
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
- Abschluss Kooperationsvereinbarung Ferienbetreuung
Sachvortrag:
Die zwischen den 9 Gemeinden abgestimmte Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Der Sachvortrag wird im Laufe der Woche ergänzt, da am 26.01.2026 nachmittags noch eine Informationsveranstaltung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ferienbetreuung und der Ganztagesbetreuung insgesamt stattfindet.
Ergänzung vom 27.01.2026:
Nach aktuellem Informationsstand gilt der Anspruch auf Ferienbetreuung ohne Mindestteilnehmerzahl (d.h. ab der 1. Anmeldung) für alle Kinder ab September 2026 in der 1. Jahrgangsstufe. Dabei dürfen max. 20 Schließtage pro Kalenderjahr berücksichtigt werden. Der Anspruch gilt jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr. Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr ist jeweils der 01.04. eines Jahres.
Das Kinderhaus Neuching hat für alle Bereiche Krippe, Kindergarten und Hort durchschnittlich 30 Schließtage. Dementsprechend müssten den Kindern, die im Hort angemeldet sind bei Bedarf zusätzliche 10 Tage Ferienbetreuung angeboten werden. Zudem haben auch die Kinder, die die OGTS in Finsing besuchen und die Kinder, die nach der Schule keine Betreuung besuchen, einen Anspruch auf die Ferienbetreuung gegenüber der Gemeinde Neuching.
Dieser Anspruch kann nur interkommunal gelöst werden, da der Bedarf sehr schwer zu kalkulieren ist und voraussichtlich sehr wenige Anmeldungen erfolgen. Durch den bestehenden Hort kann dieser Anspruch nicht gedeckt werden.
Hervorzuhebende Punkt der Kooperationsvereinbarung:
| - | Der Träger Kinderland übernimmt den gesetzlichen Anspruch für die Ferienbetreuung bis auf vier Wochen (Weihnachtsferien und zwei Wochen im August jeweils die Woche mit Maria Himmelfahrt und die darauffolgende Woche) |
| - | Es kann nur eine wochenweise Ferienbetreuung gebucht werden. Die Woche kostet 160 € plus Verpflegung |
| - | Der Träger bietet die Ferienbetreuung unabhängig von der Teilnehmerzahl für alle neun Kommunen an. Dabei muss der Träger bei 20 Teilnehmern kostendeckend wirtschaften. Für die Wochen, an denen keine 20 Teilnehmer angemeldet sind, erhält der Kooperationspartner 160 € pro fehlendem Kind Kostendeckungspauschale, die von den beteiligten Gemeinden zu jeweils gleichen Anteilen getragen werden. |
Im schlechtesten Fall sind das für die Gemeinde Neuching 3377 €, sofern in allen 10 angebotenen Ferienwochen jeweils nur ein Kind betreut werden würde.
Um das Angebot attraktiver zu gestalten bietet der Träger die Ferienbetreuung für die kompletten Grundschuljahrgänge an.
Die vorläufigen Rückmeldungen aus allen beteiligten Kommunen haben ergeben, dass alle Kommunen dem interkommunalen Zusammenschluss sehr positiv gegenüberstehen. Einzig aus der Gemeinde Forstern fehlt bislang die Rückmeldung, so dass die Verwaltung vorschlägt, den Beschluss zu ergänzen, dass die Gemeinde Neuching dem Zusammenschluss auch bei 8 teilnehmenden Kommunen beitritt. Der maximale Defizitausgleich betrüge dann 3800 € pro Kalenderjahr.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stimmt dem Zusammenschluss entsprechend beigefügter Kooperationsvereinbarung zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches auf Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Feststellung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Sachvortrag:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 ist zwischenzeitlich erfolgt (17.12.2025) und der Prüfbericht vom 19.01.2026 und die Stellungnahme der Verwaltung wurden mit der Ladung zugesandt. Vom Rechnungsprüfungsausschuss werden keine Einwendungen erhoben.
Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 6.000 EUR, überplanmäßig
Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 3.000 EUR, außerplanmäßig (A)
| Bezeichnung | Haushaltsstelle | Haushaltsansatz in EUR | Überschreitung in EUR | Bemerkung |
| Verkehrsüberwachung, Betriebsausgaben | 1122.6300 | 55.000,- | 84.219,67 |
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| Kultur, Bürgerball usw. | 3400.6320 | 10.000,- | 5.847,76 |
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| KiTa Tassilostr., Bewirtschaftung | 4640.5400 | 90.000,- | 11.740,10 |
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| KiTa, Essensbedarf | 4640.6020 | 120.000,- | 17.858,20 |
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| Sporthalle, Umsatzsteuer (Zahllast) an FA | 5600.6410 | 30.000,- | 51.808,99 |
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| Investitionszuschüsse an Sportverein | 5500.9880 | 13.000,- | 12.869,77 |
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Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2024 bereits in der Sitzung vom 03.06.2025 (TOP 6) durch den Gemeinderat genehmigt wurden.
Vom Prüfungsausschuss konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Die Jahresrechnung 2024 kann festgestellt und die Entlastung erteilt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Die weiteren Ausführungen hinsichtlich des Ergebnisses der Jahresrechnung sind aus dem beiliegenden Prüfungsbericht, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.
Die Jahresrechnung 2024 wird hiermit festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Entlastung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Sachvortrag:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 und die damit verbundene Feststellung der Jahresrechnung ist (teilweise) fristgerecht gem. Art. 102 Abs. 3 GO erfolgt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung 2024 festgestellt und dem Gemeinderat neben der erfolgten Feststellung auch die Entlastung der Jahresrechnung 2024 empfohlen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Zuwendungsliste 2025
Sachvortrag:
Zuwendungsliste 2025
Beschluss:
Die in der Zuwendungsliste 2025 erhaltenen Geldzuwendungen werden zur Kenntnis genommen und nach dem entsprechenden Verwendungszweck angenommen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |