Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen
der Gemeinde Neuching
(Stand: 14.03.2023)
| 1. | Die Gemeinde Neuching fördert die Jugendarbeit der örtlichen Vereine durch jährliche pauschalierte Zuwendungen. | |
| 2. | Die Zuwendungen werden nur Vereinen gewährt, die ihren Sitz im Gebiet der Gemeinde Neuching haben. | |
| 3. | Den Vereinen wird für die Jugendarbeit ein jährlicher Grundbetrag wie folgt gewährt: | |
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| - | Vereine mit bis zu 10 Jugendlichen — 300,00 EUR Grundbetrag |
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| - | Vereine mit bis zu 50 Jugendlichen — 500,00 EUR Grundbetrag |
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| - | Vereine ab 51 Jugendliche — 5.000,00 EUR Grundbetrag |
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| Die Vereine erhalten für jedes jugendliche Vereinsmitglied einen Förderbetrag von 60,- EUR pro Person und Jahr. | |
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| Jugendliche im Sinne dieser Richtlinien sind unabhängig von ihrem Wohnsitz alle Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr. | |
| 4. | Stichtag ist jeweils der 31.12. des Jahres, das der Auszahlung vorangeht. Die Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder ist der Gemeinde unaufgefordert jeweils bis zum Stichtag zu melden. Ein Jahresbericht zur Jugendarbeit ist beizufügen. | |
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| Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Genehmigung des Haushaltsplanes. | |
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| Ohne entsprechende Meldung/Antrag erfolgt keine Auszahlung. | |
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| Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. | |
| 5. | Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 01.01.2017 außer Kraft. | |