Gemäß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ottenhofen (BGS/WAS) vom 16.02.2016 ist die 1. Vorauszahlungsrate für Wassergebühren am 15.04.2023 fällig.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:
| Gemeinde Ottenhofen: | |
| VR-Bank Erding | IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12 |
| BIC: GENODEF1ISE | |
| Sparkasse Erding-Dorfen | IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86 |
| BIC: BYLADEM1ERD | |
| Raiffeisenbank Erding eG | IBAN: DE57 7016 9356 0001 0258 13 |
| BIC: GENODEF1EDR |
Durch die rechtzeitige Entrichtung der Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und ggf. weitere Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vermieden.