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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 7/2023
Ottenhofen amtlich
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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Gemäß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ottenhofen (BGS/WAS) vom 16.02.2016 ist die 1. Vorauszahlungsrate für Wassergebühren am 15.04.2023 fällig.

Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:

Gemeinde Ottenhofen:

VR-Bank Erding

IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12

BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86

BIC: BYLADEM1ERD

Raiffeisenbank Erding eG

IBAN: DE57 7016 9356 0001 0258 13

BIC: GENODEF1EDR

Durch die rechtzeitige Entrichtung der Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und ggf. weitere Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vermieden.