öffentliche Sitzung
Antrag auf 6. Änderung des Bebauungsplans "Oberneuching - Nordost"
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 11.11.2022 wurde durch die Eigentümer der Grundstücke Bergfeldstraße 8, Fl.-Nrn. 571/17 Gem. Oberneuching (707 m² Grundstücksgröße) und Bergfeldstraße 10, 571/18 Gem. Oberneuching (685 m² Grundstücksgröße) die 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching - Nordost“ beantragt, so dass jeweils im südlichen Grundstücksbereich die Möglichkeit einer weiteren Bebauung geschaffen wird. Außerdem wurde gebeten, je Flurnummer drei Wohneinheiten zu ermöglichen.
In der Sitzung vom 02.03.2021 wurde der Antrag auf 6. Änderung des Bebauungsplans seinerzeit abgelehnt, da zuerst die Untersuchung der Nachverdichtungspotenziale durchgeführt werden sollte.
Das Kommunale Flächenmanagement sieht für das Quartier „O11“ für die beiden betreffenden Grundstücke im südlichen Bereich ein Nachverdichtungspotenzial vor. Der Richtwert von 300 m² Grundstücksgröße/Wohneinheit würde jeweils durch die Zulassung eines weiteren Einzelhauses eingehalten. Bei Zulassung einer insgesamt dritten Wohneinheit je Grundstück wird dieser nicht mehr eingehalten.
Im Bebauungsplan „Oberneuching - Nordost“ sind in diesem Bereich nicht mehr als zwei Wohneinheiten je Einzelhaus zulässig, zudem ist bisher nur ein Einzelhaus je Baugrundstück möglich.
Sollte sich der Gemeinderat für die Änderung des Bebauungsplans aussprechen, wird seitens der Verwaltung angeregt, in diesem Zuge auch die Festsetzung als Gewerbe auf dem unbebauten Grundstück Fl.-Nr. 571/25 Gem. Oberneuching nach Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer gegebenenfalls auf Wohnen gleich mitanzupassen.
Ergänzung vom 14.02.2023:
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 571/25 Gem. Oberneuching, hat mitgeteilt, dass er grundsätzlich Interesse an einer Änderung des Bebauungsplans hat.
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 571/17 Gem. Oberneuching hatte bereits mitgeteilt, dass es für ihn dann nicht interessant ist, wenn insgesamt nur zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück zulässig sind.
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 571/18 Gem. Oberneuching haben mitgeteilt, dass sie weiterhin an dem Antrag festhalten möchten, auch wenn insgesamt nur zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück zulässig sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching - Nordost“ unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Antragsteller.
Auf den Grundstücken Bergfeldstraße 4, Fl-Nrn. 571/25 Gem. Oberneuching, Bergfeldstraße 8, Fl.-Nrn. 571/17 Gem. Oberneuching und Bergfeldstraße 10, 571/18 Gem. Oberneuching sollen jeweils zwei Wohneinheiten zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
Sporthalle Neuching:
- Sachstand
Sachvortrag:
Die Arbeiten in der Sporthalle wurden mittlerweile soweit fortgeführt, dass am Montag, 06.02.2023 mit dem Einbau des Sportbodens begonnen werden kann.
Im Mehrzweckbereich wurde in der letzten Woche mit der Montage der Stahlzargen für die Innentüren begonnen und die Türblätter bereits angeliefert und eingelagert.
Am Dienstag, 31.01.2023 fand ein Ortstermin mit einem Bausachverständigen hinsichtlich der mangelhaft ausgeführten Dehnfugen statt. Siehe hierzu eigenen TOP.
Bei der wöchentlichen Baustellenbesprechung am Mittwoch, 01.02.2023 wurde der Bereich Tennisplätze mit den dazu beteiligten Landschaftsbaufirma, Fachfirma für den Tennisplatzbelag, der Firma für den Zaunbau sowie dem Landschaftsarchitekturbüro besprochen und folgender Zeitplan abgestimmt:
| Anfang März: | Setzen der Pfosten für den Ballfangzaun |
| Ende März: | Einbau der Randeinfassungen und Vorbereitung Planum |
| Anfang Mai: | Beginn Einbau Tennisplatzbelag |
| Mitte Juni: | Fertigstellung Tennisplatz und Nutzungsaufnahme |
Weiter wurde im Zuge der Besprechung zu den Außenanlagen mitgeteilt, dass der Asphalteinbau für die Tragschicht im Bereich der Zufahrten und dem Parkplatzbereich in der zweiten Hälfte im März erfolgen wird. Die Asphaltdeckschicht soll dann Anfang/Mitte April aufgebracht werden.
Sporthalle Neuching:
- Mangelhafte Ausführung der Dehnfugen im Estrich - Sachstand
Sachvortrag:
Auf Grund der Mängel am Heizestrich beauftragte die Gemeinde Neuching am Fr. 27.01.2023 einen Sachverständigen, so dass am Di. 31.01.2023 ein Ortstermin mit dem Sachverständigen und allen Beteiligten stattfand.
- Zunächst wurde festgestellt, dass verschiedene Mängel am Fußbodenbau / Estrich vorhanden sind. Wie bereits bekannt, wurden Dehnfugen über Heizschleifen bzw. über ungeschützte Anbindeleitungen hinweg ausgeführt. Zudem wurden statt der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Dehnfugenprofile, die vor Montage der Fußbodenheizung gesetzt hätten werden müssen, einfachere Profile ohne Sicherung gegen Höhenversatz eingebaut. Davon Betroffen sind größere Bereiche im EG und OG.
| - | Vom Gutachter wurde festgestellt, welche Umstände zu den Mängeln am Estrich geführt haben und wonach sich die spätere Kostenaufteilung richten wird. | |
| - | Der Gutachter stellt fest, dass alle beteiligten Planer und Firmen an dem Schaden eine Mitschuld tragen. Seinerseits wird nur aus technischer Sicht der Schaden festgestellt. | |
| - | Anschließend wurde festgelegt, wie die Mängel am Estrich sinnvoll zu beheben sind. Siehe auch beigefügte Grundrisspläne mit Eintragungen. | |
| • | Einbau Staubschutzwand entlang der Galerie im EG und OG | |
| • | Ausbau von Estrich im EG (Eingangsbereich, Vereinsheim und Galerie) und einer Teilfläche im OG (Galerie), insgesamt ca. 270m² | |
| • | Erneuter Einbau der Fußbodenheizung ca. 270m² | |
| • | Erneuter Einbau des Estrichs, ggf. mit Schnellzement, um nach 10 Tagen mit der Fliesenverlegung beginnen zu können. | |
| • | Zusätzliche Fräsarbeiten an der Estrichrestfläche im OG | |
| • | Einbau einer Entkopplungsmatte und zusätzlicher Fliesenprofile an der gesamten Galeriefläche im OG durch den Fliesenleger | |
| - | Der Gutachter wird auch eine Quotenregelung zur Beteiligung am Schaden vorschlagen. Hier kann es sich aber nur um einen Vorschlag handeln, dem die Beteiligten folgen können oder nicht. Falls es hinsichtlich der Kosten zu keine Einigung kommt, kann eine Quotenregelung nur vom Gericht geklärt werden. Die wird sich aber über Jahre hinziehen. | |
| - | Alle Beteiligten gehen auseinander mit dem Auftrag bis zum Jour Fixe am 01.02.2023 eine Rückmeldung zu geben, ob die Bereitschaft besteht den Schaden unverzüglich zu beheben. | |
| - | Aus Sicht der Gemeinde Neuching muss unabhängig von einer Quotenregelung für alle Beteiligten die größte Priorität darin liegen, den Schaden schnellstmöglich zu beheben, da die Kosten nur weiter steigen aufgrund von Nachfolgegewerken, die alle Verzug anmelden. | |
Sporthalle Neuching:
- Abstimmung zur Ausführung der Schließanlage
Sachvortrag:
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde abgestimmt, dass bei der neuen Sporthalle im Bereich der Außenzugänge mit einer elektronischen Zutrittskontrolle und innerhalb des Gebäudes mit einer herkömmlichen mechanischen Schließanlage gearbeitet werden soll. Diese beiden Bereiche sind unabhängig voneinander ausführbar.
Für die Ausführung der mechanischen Schließanlage wird aktuell wie folgt vorgeschlagen:
Die Türen an der Außenhaut der Sporthalle werden mit Zylindern mit einer einheitlichen Schließung versehen, die nur für die Verwaltung, dem Bauhof usw. ausgegeben werden.
Die Türen zum Vereinsheim mit den zugehörigen Nebenräumen werden durch eine eigene Schließung gesichert. Bei Bedarf können den Nutzern bzw. können einzelnen Nutzern der Schlüssel auch längerfristig überlassen werden.
Die Türen zu den Umkleiden werden mit Knaufzylindern auf der Innenseite gesichert. Das beutet, dass Sportler, die über den Transponder Zugang zum Gebäude erhalten, die Kabinen nutzen können und für den Zeitraum der Hallennutzung bzw. beim Umziehen, duschen usw. die Türe von innen verschließen können, so dass kein anderer Zugang zur Kabine hat.
Die Technikräume im UG und OG werden ebenfalls mit einer eigenen Schließung versehen, die nur von der Verwaltung, Bauhof usw. aufgesperrt werden können.
Die Räume im OG sollen ebenfalls mit einer eigenen Schließung versehen werden, und nur den jeweiligen Nutzer ausgegeben werden. Z.B. Theaterverein für die Dauer der Nutzung.
Beschluss:
Beim Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ soll der Bereich mechanische Schließanlage wie vorgetragen ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
Neubau Kinderhaus Neuching
- Sachstand
Sachvortrag:
Sachstand zur Baustelle
Die Ränder der Dachkonstruktion über den Wandkronen wurden durch den Zimmerer mittlerweile fertig gestellt und die Vordeckung aufgebracht.
Für die Dachdeckerarbeiten fand die Materialanlieferung statt und es wird zur Zeit mit der Verlegung begonnen.
Die Aluminiumfensterelemente werden in der 09. / 10. KW 2023 eingebaut und anschließend wird mit der Rohinstallation der Ausbaugewerke Trockenbau, Elektro, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten begonnen.
Für die Fliesen- u. Plattenarbeiten, sowie die Bodenbelagsarbeiten Linoleum u. Parkett werden gerade die Leistungsverzeichnisse erstellt, deren Submission am Mi. 15.03.2023 erfolgt.
Ebenso wird zur Zeit durch das Landschaftsarchitekturbüro Bauer die Ausschreibung für die Landschaftsbauarbeiten erstellt, die auch Mitte Februar 2023 versendet werden und die Submission am Mi. 15.03.2023 erfolgt.
Neubau Kinderhaus Neuching
- Vergabe Estricharbeiten
Sachvortrag:
In der 03. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Estricharbeiten im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an 19 Firmen versendet. Bis zur Angebotseröffnung haben 6 Firmen abgesagt.
Die Submission fand am Mittwoch, 08.02.2023 um 13:00 Uhr statt. Die 5 eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Der Geschäftssitz der Plan Estrichbau liegt im Saarland in ca. 470 km Entfernung zur Baustellen. Auf Nachfrage wird vom Bieter wie folgt mitgeteilt:
| - | Die Firma besteht seit 20 Jahren und hat 10 Beschäftigte |
| - | Es wird bundesweit gearbeitet |
| - | Ausgeführte Projekte in Bayern im Allgäu (Krankenhaus), Garching (MFH), Ingolstadt |
| - | Es sind 3 Bauabschnitte kalkuliert (Abdichtung, Dämmung, Estrich) |
| - | Tagesleistung 200m² Estrich/Tag > ca. 10 Arbeitstage für 2.000m² |
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung Estricharbeiten an die Firma Plan Estrichbau aus 66663 Merzig vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
Neubau Kinderhaus Neuching
- Vorschlag zum Einbau einer PV-Anlage
Sachvortrag:
Bisher ist es nicht geplant eine PV-Anlage auf dem Dach des Kinderhauses zu errichten.
Auf Grund der in letzter Zeit steigenden Energiepreise sollte die Möglichkeit der Installation einer PV-Anlage nochmals hinterfragt werden.
Auch fällt seit 01.01.2023 für PV-Anlagen keine Mehrwertsteuer für Anlagen bis 30 kWp an, was bei diesem Vorhaben einen finanziellen Vorteil bedeutet, da im Gegensatz zur Sporthalle diese bei allen anderen Leistungen anfällt.
Anlagen bis 30 kWp fallen auch unter die Kleinunternehmerregelung, so dass weder für den eingespeisten Strom noch für den Eigenverbrauch Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.
Zudem ist wegen der aktuell auszuführenden Dachdeckerarbeiten noch das Dachfanggerüst vorhanden.
Vom beauftragten Planungsbüro Silberbauer für die Elektrotechnik, sowie von der Ausführenden Elektrofirma wurden für verschiedene Varianten Preise ermittelt, bzw. ein Angebot erstellt.
In der Nachricht vom 19.01.2023 wurde vom IB Silberbauer wie folgt mitgeteilt:
Nach Rücksprache mit Herr Silberbauer gehen wir von einen Jahresverbrauch von ca. 30.000kW/h pro Jahr aus.
In der Nachricht vom 23.01.2023 wurde vom IB Silberbauer wie folgt mitgeteilt:
Im Anhang die Anlagenplanung und ein Kostenvoranschlag für die PV-Anlage von Stuk GmbH die ausgeführt werden könnte: Anlagenleistung hier ca. 54kWp.
In dieser Berechnung ist derzeit eine Vollbelegung auf der Fläche innerhalb der Sekuranten gewählt, was aus unserer Sicht nicht ganz sinnvoll ist für z.B. Wartungsgänge oder ähnlichem
Im Anhang haben wir selber noch weitere Varianten gerechnet:
| - | Aufteilung PV-Anlage, da nach Aussage Herr Silberbauer für Küche separater Zähler?: 1x PV-Anlage Kinderhaus Allgemein 15,12kWp + 1x PV-Anlage Kinderhaus Küche 10,09kWp |
| - | Aufteilung PV-Anlage, da nach Aussage Herr Silberbauer für Küche separater Zähler?: 1x PV-Anlage Kinderhaus Allgemein 30,24kWp + 1x PV-Anlage Kinderhaus Küche 10,09kWp |
| - | Berechnungen jeweils auch mit entsprechenden Batteriespeicher |
Was an Kostenpunkt noch wegfallen würde, wäre der Messwandler (haben wir im LV) und ggf. der Hausanschlusskasten.
Der Hausanschlusskasten würde später mit einem Nachtrag kommen, da dieser normal von den Versorgungsnetzbetreiber kommt, jedoch im Netz der SEW muss den der Elektriker stellen.
Jedoch kann ich noch klären, ob man, wenn er im Zuge der PV-Anlage kommt, sich hier ebenfalls die Mehrwertsteuer sparen könnte. Dann wäre es sinnvoll wenn wir der Hausanschlusskasten hier gleich mit reinpacken. Gleiches theoretisch auch für den Messwandler der eigentlich im LV enthalten is
Hinweis zur Zählung Küche:
Der Vorschlag durch das IB Silberbauer kam daher, falls die Küche an Externe vermietet wird, kann bei separater Zählung der Strom entsprechend abgerechnet werden. Die eigene Zählung für die Küche ist nicht zwingend. Bei Bedarf kann später auch immer noch ein Zwischenzähler eingebaut werde
Gem. den Unterlagen von IB Silberbauer ergeben sich folgende Eckdaten:
| Anlage mit 10 kWp: Kosten 24.240,00 € | - Amortisation 9 Jahre (Küche) |
| Anlage mit 15 kWp: Kosten 36.460,00 € | - Amortisation 7 Jahre |
| Anlage mit 30 kWp: Kosten 68.920,00 € | - Amortisation 9 Jahre |
| Anlage mit 54 kWp: Kosten 89.093,07 € | |
Nach Abstimmung mit dem Fachplaner und der Verwaltung ist eine Anlage mit knapp unter 30 kWp und einem Batteriespeicher am sinnvollsten, da:
| - | Anlagengröße und Stromverbrauch aufeinander abgestimmt sind |
| - | die PV-Anlage mit dem Kindergartenbetrieb zyklisch übereinstimmt (Solarertrag tagsüber während der Betriebszeit) |
| - | Batteriespeicher da die Lüftungsanlage auch teilweise nachts zur Nachkühlung läuft |
| - | hier noch die steuerlichen Vorteile gelten |
| - | sich die Investitionskosten in 9 Jahren amortisiert haben
|
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ eine PV-Anlage mit knapp unter 30 kWp Leistung und Batteriespeicher ausführen zu lassen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung Vergleichsangebote für eine solche PV-Anlage einholen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |