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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 7/2024
Ottenhofen amtlich
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Benutzungsordnung der Mittagsbetreuung der Grundschule Ottenhofen

1. Anmeldung und Aufnahme

Die Einrichtung „Mittagsbetreuung“ kann grundsätzlich von allen Schülerinnen und Schülern der Grundschule benutzt werden, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Stehen zu wenige Plätze zur Verfügung, werden vorrangig Schüler der Grundschule Ottenhofen und dann die Anmeldungen nach deren Eingang berücksichtigt. Kinder, deren Eltern beide berufstätig oder allein erziehend sind, werden bevorzugt. In Einzelfällen entscheidet die Gemeinde Ottenhofen als Träger der Einrichtung über den Antrag.

Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und sind für wenigstens ein Schulhalbjahr verbindlich. Eine Ummeldung ist in dringenden Notfällen einmal im Halbjahr möglich. Jede weitere Ummeldung ist gebührenpflichtig (20,- EUR).

2. Betreuungszeiten

Die Betreuung findet an 1 bis 5 Tagen statt. Sie beginnt grundsätzlich nach Unterrichtende (11.25 Uhr, 12.25 Uhr bzw. 13.10 Uhr) und dauert bis längstens 17 Uhr.

Bei einer Anmeldung von 3 oder weniger Kindern nach 16.00 Uhr behält sich die Gemeinde Ottenhofen vor, die Betreuungszeit entsprechend zu verkürzen.

In den Ferien findet keine Mittagsbetreuung statt.

Für zusätzliche Betreuungsstunden wird eine Gebühr verlangt.

Pro angefangene Stunde 4,50 EUR

3. Beförderung

Eine Beförderung der an der Mittagsbetreuung teilnehmenden Schüler über den normalen Schulbusverkehr hinaus erfolgt nicht.

4. Fernbleiben an der Mittagsbetreuung & Erkrankung des Kindes

Bei Fernbleiben des Kindes haben die Erziehungsberechtigten die Mittagsbetreuung umgehend, d.h. rechtzeitig vor Beginn der Mittagsbetreuung zu informieren. Eine Benachrichtigung der Schule reicht nicht. (Tel. der Mittagsbetreuung 01522/397 7 397)

Im Krankheitsfall ist das erkrankte Kind zu Hause zu behalten. Bei Erkrankung des Kindes an einer übertragbaren Krankheit sowie bei Befall durch Läuse muss die Mittagsbetreuung unverzüglich benachrichtigt werden.

Der Mittagsbetreuungsbeitrag ist während der Abwesenheit des Kindes in voller Höhe zu entrichten.

5. Aufsicht & Versicherung

Für die Kinder besteht bei Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen für die Unfallversicherung Versicherungsschutz. Unfälle auf dem Hin- und Heimweg sind dem Träger unverzüglich zu melden, damit der Unfall der zuständigen Versicherung angezeigt werden kann.

Während der Öffnungszeiten der Mittagsbetreuung üben die betreuenden Personen über die ihnen anvertrauten Kinder die Aufsicht aus. Sie sind im Rahmen ihrer Pflichten für das Wohl der Kinder verantwortlich.

Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung und endet mit dem Verlassen. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die Kinder den Weg von der Schule zu den Räumen der Mittagsbetreuung selbständig zurücklegen.

Kinder, die nicht von den Eltern abgeholt werden, benötigen eine schriftliche Erklärung, dass sie alleine nach Hause gehen dürfen. Jede weitere Person, die ein Kind abholt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht der Eltern des Kindes.

Für den Verlust und die Beschädigung des Eigentums der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug, Schulsachen, Fahrräder, usw.

6. Private Freizeitgestaltung

Für die rechtzeitige Teilnahme eines Kindes an privaten Freizeitaktivitäten während der Betreuungszeit (Gitarre, Ballett, Englisch etc.) übernimmt das Personal der Mittagsbetreuung keine Verantwortung. Die Aufsichtspflicht erlischt mir dem Verlassen der Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.

7. Wohnungswechsel & Erreichbarkeit

Bei einem Wohnungswechsel oder vorübergehendem anderen Aufenthalt (z.B. Urlaub der Erziehungsberechtigten) ist dem Träger unverzüglich die neue Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen.

Sind die Erziehungsberechtigten berufstätig, muss eine Telefonnummer mitgeteilt werden, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten.

8. Raumnutzung

In den Räumen der Mittagsbetreuung dürfen keine Straßenschuhe getragen werden. Beim Kommen und Gehen ist auf leises Verhalten zu achten.

Die Räume und Gegenstände sind sauber und pfleglich zu behandeln.

9. Mittagessen

In der Mittagsbetreuung wird auf Wunsch ein warmes Essen angeboten. Für die Teilnahme am Mittagessen ist die Anmeldung für feste Wochentage erforderlich. Ein Tagetausch nach Speiseplan ist nicht möglich.

10. Hausaufgabenbetreuung

In einem gesonderten Raum haben die Kinder ab 13.45 Uhr die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihre Hausaufgaben zu erledigen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der erbrachten Hausaufgaben. Die endgültige Kontrolle für die Hausaufgaben obliegt den Eltern.

11. Ausschluss aus der Mittagsbetreuung

Ein Ausschluss aus der Mittagsbetreuung ist grundsätzlich nur nach Rücksprache zwischen Eltern, Betreuerinnen und Träger möglich,

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wenn ohne Absprache die Betreuungsgebühren nicht bezahlt werden,

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wenn fortgesetzt vorsätzlich Verstöße gegen die Benutzerordnung vorliegen,

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wenn das Kind fortgesetzt durch sein Verhalten den Ablauf der Mittagsbetreuung, das Zusammenspiel von Kindern und Betreuerinnen in erheblichem Maße stört.

Oberneuching, 01. April 2024
Nicole Schley
Erste Bürgermeisterin
Gemeinde Ottenhofen