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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 7/2024
Ottenhofen amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 27.02.2024

öffentliche Sitzung

Neubau Kinderhaus Ottenhofen:

-Sachstand

Sachvortrag:

Beim neuen Kinderhaus sind bis auf kleine Restarbeiten folgende Leistungen fertig gestellt:

-

die Malerarbeiten

-

die Fliesenarbeiten

-

Einbau des Aufzugs

In dieser Woche, 08. KW 2024 wurde der Baustrom abgebaut, da die Elektroinstallation betriebsfertig ist und nur noch einzelne Leuchten eingebaut werden müssen.

In der nächsten Woche, 09. KW 2024 werden die Endmontage der Sanitärinstallation ausgeführt, die Hauptküche fertig angeschlossen und die Wickelkommoden, sowie die WC-Trennwände in den Bädern eingebaut.

In der 10. KW werden die Möbel für die Gruppenräume geliefert und eingebaut, die Türblätter der Innentüren eingehängt, sowie mit den Landschaftsbauarbeiten begonnen. Hier wird zuerst der Eingangsbereich ausgeführt, so dass der Zugang bis Ende März fertig gestellt wird.

Die Baureinigung wird in der 11. KW erfolgen, so dass das Kinderhaus innen bis 15. März fertiggestellt wird. Am Donnerstag, 14.03. findet eine Begehung mit der Kinderaufsicht vom LRA Erding statt. Anschließend wird die Übergabe an den Träger erfolgen.

Die Betriebsaufnahme im neuen Haus ist dann für 02. April 2024 vorgesehen.

Neubau Kinderhaus Ottenhofen:

-Vergabe Schließanlage

Sachvortrag:

In der 06. KW 2024 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Schließanlage im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an drei Firmen versendet.

Die drei eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Bauamt geprüft.

Alle Angebotenen Produkte sind vergleichbar.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Ottenhofen“ wird die Leistung Schließanlage an die Firma F&B Sicherheitstechnik aus Erding vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Neubau Mehrfamilienhaus Ottenhofen im geförderten Wohnen:

- Sachstand

Sachvortrag:

Beim Mehrfamilienhaus sind in den Wohnungen bis auf kleine Restarbeiten folgende Leistungen fertig gestellt:

-

die Malerarbeiten in den Wohnungen und im Treppenhaus

-

die Fliesenarbeiten in den Wohnungen

-

der Natursteinbelag im Treppenhaus

-

Einbau des Aufzugs

In den nächsten Wochen werden nun noch folgender Arbeiten ausgeführt:

-

Einbau der Innentüren

-

Verlegung des Vinylbodens in den Schlaf- und Kinderzimmern

-

Endmontage der Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroinstallation

-

Einbau der Kellertrennwände

-

Einbau der Dielenbeläge auf den Balkonen

-

Handläufe im Treppenhaus und an den Balkonen, sowie die Sichtschutztrennwand auf der Dachterrasse

-

Beginn der Landschaftsbauarbeiten

Die Baureinigung ist für Mitte April vorgesehen, so dass die Wohnungen zu Anfang Mai an die Mieter übergeben und bezogen werden können.

Neubau Mehrfamiliehaus Ottenhofen im geförderten Wohnen:

- Vergabe Schlosserarbeiten

Sachvortrag:

In der 06. KW 2024 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Schlosserarbeiten im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an 12 Firmen versendet.

Die Submission fand am Donnerstag, 22.02.2024 um 10:00 Uhr statt.

Dabei wurde nur 1 Angebot fristgerecht eingereicht, das anschließend durch das Architekturbüro frisch | kruppa architekten geprüft wurde.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen im geförderten Wohnen“ wird die Leistung Schlosserarbeiten an die Firma Heinz Wittmann GmbH & Co.KG aus 85447 Fraunberg vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Neubau Mehrfamiliehaus Ottenhofen im geförderten Wohnen:

- Vergabe Balkonbelag

Sachvortrag:

In der 06. KW 2024 wurden die Ausschreibungsunterlagen für den Balkonbelag im 1. und 2. OG im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an 12 Firmen versendet.

Die Submission fand am Donnerstag, 22.02.2024 um 10:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro frisch | kruppa architekten geprüft.

Damit ein barrierefreier Austritt auf die Balkone im 1. OG und 2. OG möglich ist, wird auf den Fertigteilbalkonen aus Beton ein Belag aus witterungsbeständigen WPC-Dielen (WaterProofConsturktion) verlegt.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen im geförderten Wohnen“ wird die Leistung Balkonbelag an die Firma Josef Huber Landschaftsbau aus 85447 Fraunberg vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Neubau Mehrfamiliehaus Ottenhofen im geförderten Wohnen:

- Vergabe Schließanlage

Sachvortrag:

In der 06. KW 2024 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Schließanlage im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an 3 Firmen versendet.

Die Submission fand am Donnerstag, 22.02.2024 um 10:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Bauamt geprüft.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen im geförderten Wohnen“ wird die Leistung Schließanlage an die Firma Praetner aus 85356 Freising vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Neubau Mehrfamiliehaus Ottenhofen im geförderten Wohnen:

- Vergabe Bauendreinigung

Sachvortrag:

In der 06. KW 2024 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Bauendreinigung im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an 9 Firmen versendet.

Die Submission fand am Donnerstag, 22.02.2024 um 10:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Bauamt geprüft.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen im geförderten Wohnen“ wird die Leistung Bauendreinigung an die Firma HS Heidel Service aus 94447 Plattling vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Neubau Mehrfamiliehaus Ottenhofen im geförderten Wohnen:

- Vergabe Duschkabinen

Sachvortrag:

Zunächst wurden die Duschkabinen im Zuge der Ausschreibung der Sanitärarbeiten mit ausgeschrieben und es wurden Duschkabinen mit den Standartmaßen 1,20 x 1,20m mit einem festen Seitenteil und einer Falt-Pendeltüre für alle 10 Wohnungen angeboten.

Auf Grund der bauseitigen Gegebenheiten können jedoch diese Standardkabinen nicht ausgeführt werden, da sich an einer Seite jeweils die Installationsschächte und an der anderen Seite bei 4 Wohnungen die Badfenster am Rand des Duschbereichs befinden.

Von der Sanitärfirma wurde vorgeschlagen, dass entweder diese oder die Gemeinde direkt von einem örtlichen Glaser maßgefertigten Duschkabinen einbauen lässt, und mitgeteilt, dass er auf den Auftrag mit den 10 Kabinen nicht besteht.

Es wurde daher durch das Bauamt von einem örtlichen Glaser ein Angebot für 10 Duschabtrennungen, bestehend aus je einem 90cm langen festen Seitenteil am Anschluss des 30cm breiten Schachtes angefordert. Damit sind die 1,20 x 1,20m großen Duschen an 3 Seiten mit einer gefliesten Wand bzw. der Glastrennwand eingefasst.

An der Eingangsseite wird eine 1,20m lange Stabilisierungsstange auf ca. 2,10m Höhe montiert, an der bei Bedarf die Mieter einen Duschvorhang auf eigene Kosten einhängen können.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen im geförderten Wohnen“ wird die Leistung Duschkabinen an die Glaserei Obermaier aus 85435 Altenerding vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Feuerwehr Ottenhofen:

- Sachstand

Sachvortrag:

Am Donnerstag, 18.01.2024 fand der Startermin mit dem Architekten und den Fachplanern statt. Dabei wurde der aktuelle Planstand grob besprochen und vereinbart, dass ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Kreisbrandrat, dem Kommandanten und dem Planer zu vereinbaren ist.

Dieser Termin findet nun am Donnerstag, 29.02.2024 statt um die feuerwehrtechnischen Belange hinsichtlich des Umbaus zu klären.

Freiwillige Feuerwehr Ottenhofen:

Antrag auf Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS

Sachvortrag:

Mit einem am 17.12.2023 offiziell eingereichten Antrag, der während einer Besprechung zwischen der Bürgermeisterin und den Kommandanten am 15.02.2024 erläutert wurde, beantragt die FFW Ottenhofen die Anschaffung eines neuen HLF 20 oder besser eines LF 20 KatS ((Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeug). Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 ist Baujahr 2001 (zugelassen am 16.7.2021) und entspricht nicht mehr ganz dem Stand der Technik. Die vorgeschriebene Nutzungsdauer eines LF 8/6 beträgt 25 Jahre. Damit wäre ab Mitte 2026 eine förderfähige Ersatz-Beschaffung möglich. Die Kosten für ein neues LF 20 KatS mit Allrad werden auf ca. 420.000 € geschätzt. Die Schätzung beruht auf einer sog. Preisinformation. Im Kaufpreis sind das Fahrzeug, der Aufbau und der Einbau der Funkausstattung enthalten.

In der Feuerwehrbedarfsplanung der KBI Erding von 2019 ist für die FFW Ottenhofen als Ersatzfahrzeug ein LF 20 vorgesehen. Nach Rücksprache mit der Kreisbrandinspektion wird aufgrund der gestiegenen Anforderungen für die FFW Ottenhofen ebenfalls die Anschaffung eines LF 20 KatS befürwortet. Von Seiten der Regierung von Oberbayern gibt es ebenfalls Zustimmung.

Die staatl. Förderung gem. den Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen in Bayern beträgt aktuell 125.840 €.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass den Kommandanten Brandlmeier und Wagner das Wort erteilt wird.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Beschluss 2:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und stimmt den Vorbereitungen für die Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS für die FFW Ottenhofen zu.

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Beschluss 3:

Zur Unterstützung soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Feuerwehr und des Gemeinderats gegründet werden, die sich verschiedene Fahrzeuge, Aufbauten und Ausrüstung anschaut und die Verwaltung bei diesen drei Ausschreibungen unterstützt. Die Feuerwehr entsendet ausgewählte Vertreter*innen in diese AG.

Zu Vertreter*innen des Gemeinderats werden bestimmt: GR Stadler, GR Gentschew und GR Rosenberger.

Abstimmungsergebnis 3:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Sirenen der Gemeinde Ottenhofen

- Auswertung der Standortüberprüfung

Sachvortrag:

Die Standorte der Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren befinden sich auf dem Grundstück Schlossberg 12 sowie Grund 2. Beide Drehstromsirenen sind auf den Dächern von privaten Gebäuden installiert.

Die Verwaltung hat eine externe Firma damit beauftragt, eine Standortanalyse zur Bestimmung der Reichweite der Sirenen durchzuführen.

Standortanalyse:

Bestandssirene Grund:

Ein möglicher Umbau der Bestandsirene in Grund würde die Gemeindeteile Grund, Wimpasing und Unterschwillach erreichen.

Sirene Bauhof:

Das Ergebnis der Standortanalyse für den Umbau der Sirenen hat ergeben dass der Sirenenumbau auf das Dach des Bauhofs Ottenhofen den Größten Teil der Bürger in Ottenhofen erreichen wird. Ein Vorschlag des Dienstleisters war es eine zusätzliche Sirene auf dem Dach der Grundschule Ottenhofen zu errichten, da eine Sirene auf dem Bauhofdach den nördlichen Teil der Gemeinde (Lieberharting) nicht vollflächig abdeckt.

Flächendeckende Sirenen:

Auf die Anfrage der Verwaltung bezüglich des Erfordernisses flächendeckender Sirenen zum Schutz der Bevölkerung wurde wie folgt reagiert:

Durch das Sonderförderprogramm Sirenen soll der Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes in Deutschland unterstützt werden. Das Förderprogramm schränkt hierbei die Reichweite der Sirenen nicht ein, was auch aufgrund der unterschiedlichen Einflussfaktoren wie örtliche Situation, Verlauf von Verwaltungsgrenzen, Wetterlage usw. nicht möglich wäre. Eine spezifische Warnung für einzelne Orte, Ortsteile oder auch Straßenzüge scheidet hierbei aus. Dies bestätigt sich auch regelmäßig bei der Alarmierung der Feuerwehren über die Sirenen.

Die vielfältigen Warnungen der Bevölkerung vor Naturgefahren, gefährlichen Wetterlagen, Waffengewalt und Angriffen, Unfällen in Chemiebetrieben usw. eignen sich auch nicht gleich gut für die Warnung über Sirenen. Das Bund-Länder-Projekt berücksichtigt daher auch ein Zusammenspiel von Radio und Fernsehen, Lautsprecherwagen, Sirenen, Internetseiten, Warn-Apps, Social Media, Digitalen Werbetafeln und von „Tür zu Tür“. Eine effektive Warnung bei kleinräumlichen Ereignissen erfordert andere Warnwege als ein großflächiges. Betrifft ein Ereignis nur einzelne Gemeinden oder Gemeindeteile, bedarf es eines hierauf abgestimmten Konzepts im Zusammenwirken der Gemeinden und des Landkreises.

Förderung

Die Förderung durch den Bund zum Neubau der Sirenen wurde verlängert.

Die Gemeinde Ottenhofen hat die Anträge beim Bund zur Digitalisierung der Sirenen gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Ottenhofen nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Neubau einer Sirene auf dem Dach des Bauhofs sowie den Umbau der Standorts Grund.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Mittagsbetreuung an der Schule Ottenhofen;

Anpassung der Betreuungsgebühren ab März/April 2024

Sachvortrag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat angeregt, die Gebühren für Mittagsbetreuung an der Grundschule Ottenhofen im Abstand von 2-3 Jahren neu zu kalkulieren. Beim aktuellen Verwendungsnachweis 2022/23 für die staatliche Förderung der Mittagsbetreuung hat sich ein Defizit i.H.v. über 29.000 € ergeben.

Die zu erwartenden Gesamtkosten abzüglich der staatlichen Förderung wurden durch die vorliegenden bzw. gebuchten Jahresstunden geteilt.

Demnach liegt der kalkulatorische Betrag bei 3,00 € je Betreuungsstunde.

Die letzte Kalkulation bzw. Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2022. Nach diesen Daten wurde mit einem Betrag von 2,25 € je Betreuungsstunde kalkuliert. Die Mittagsbetreuung besteht aktuell aus 3 Gruppen und dem erforderlichen Personal.

In der folgenden Übersicht sind die Monatsbeiträge bei einer Buchung von 1 Tag je Woche dargestellt.

Buchungs-Beispiel:

Buchung von 5 Tagen in der Woche bis 16.00 Uhr (Tarif 3) – Monatsbeitrag: max. 270,00 €,

Freitags meist nur Gruppe bis 15.00 Uhr

Gleichzeitig wurden die Ausgaben und Einnahmen für das Mittagessen überprüft. Dabei wurde ebenfalls ein Defizit von rund 2.100 € festgestellt. Bisher wurden für ein Mittagessen 3,50 € erhoben, vom Lieferanten werden jedoch zwischenzeitlich 4,00 € berechnet. Es wird deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen die Kosten für ein Mittagessen von 3,50 € auf 4,00 € anzupassen.

Für ein evtl. gebuchtes Mittagessen wird zusätzlich ein Monatsbeitrag von 16,- € bei einem Essen je Woche erhoben. Bei 5 Essen/Woche wird ein Monatsbeitrag von 80,- € erhoben. Zu beachten ist, dass der bisherige Lieferant zum 31.03.2024 gekündigt hat und wir einen neuen Essenslieferanten brauchen.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und genehmigt die Gebührenanpassungen mit 3,00 EUR/h und 4,50 EUR (Betreuung, Essen) ab 01.04.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Zuwendungsliste 2023

Sachvortrag:

Beschluss:

Die in der Zuwendungsliste 2023 erhaltenen Geldzuwendungen werden zur Kenntnis genommen und nach dem entsprechenden Verwendungszweck angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12