Sitzungstag 11.02.2025
öffentliche Sitzung
Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14); 26. Änderung; Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie
Sachvortrag:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) beschlossen.
Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.
Der Bedarf zur Fortschreibung des Regionalplanes ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das LEP in der Fassung vom 16. Mai 2023 erforderlich ist, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus LEP 6.2.2 Z, welches als Teilflächenziel für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festlegt sowie aus dem § 3 WindBG in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis zum 31.12.2032 bestimmt ist. Daher wird das Kapitel B IV 7 Energieerzeugung neu gegliedert, in der Begründung angepasst und insbesondere das Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie neu gefasst sowie die Tekturkarte Windenergie der Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ des Regionalplans München neu aufgestellt. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 den Fortschreibungsentwurf in der Fassung vom 21.11.2024 gebilligt und beschlossen damit in ein Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG zu gehen. Der Regionale Planungsverband München hat daher mit Schreiben vom 16.12.2024 das Beteiligungsverfahren für den Fortschreibungsentwurf zur sechsundzwanzigsten Änderung des Regionalplans München eingeleitet.
Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.03.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu dem o. a. Fortschreibungsentwurf gegenüber dem Regionalen Planungsverband München zu äußern.
Die Gemeinde Neuching ist von der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie der Regionalplanung nicht betroffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und wird keine Stellungnahme abgeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
SpVgg Neuching;
- Antrag Abteilung Stockschützen
Sachvortrag:
Am 24.01 fand beim Gasthaus „Wenninger“ eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Abteilung Stockschützen statt. Hauptthema war die Herbeiführung eines Abstimmungsergebnisses für den Gemeinderat, wie die Mitglieder der Abteilung Stockschützen zu einem möglichen Bau einer Stockschützenhalle an einem neuen Standort stehen.
Nach genauer Vorstellung des Planentwurfs durch GR Martin Schwarzenbeck wurden viele Fragen aus den Reihen der Mitglieder eingehend beantwortet.
Von Seiten des Redners wurden die einzelnen Aspekte der Finanzierung erläutert.
Von der Gemeinde Neuching würde man sich eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 100.000 €, aufgeteilt zu jeweils 50.000 € in den Jahren 2025 und 2026, wünschen.
Zum Schluss der Veranstaltung durften dann ca. 60 stimmberechtigte Mitglieder per Akklamation ein Votum abgeben.
Bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen fiel das Ergebnis mehr als eindeutig zugunsten der Stockschützenhalle aus.
Nun soll seitens des Gemeinderats entschieden werden, wie man weiter fortfährt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung einer Stockschützenhalle mit einem Betrag von jeweils 50.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2025 und 2026 in die Haushaltssitzung mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
Zuwendungsliste 2024
Sachvortrag:
| Geldzuwendungen |
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| Datum | Zuwender | Verwendung | Betrag in € | Art der Beziehung |
| 08.05.2024 | VR-Bank Erding eG | KiGa St. Martin | 2.000,00 € | keine |
| 24.06.2024 | Privatperson | AK Senioren | 140,00 € | keine |
| 04.07.2024 | Privatperson | AK Senioren | 47,00 € | keine |
| 25.10.2024 | Privatperson | AK Senioren | 23,00 € | keine |
| 21.11.2024 | Sparkasse Erding-Dorfen | KiGa St. Martin | 500,00 € | keine |
| 04.12.2024 | Infilio GmbH | KiGa St. Martin | 110,00 € | keine |
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| Gesamt | 2.820,00 € |
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| Sachzuwendungen |
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| Datum | Zuwender | Verwendung | Betrag in € | Art der Beziehung |
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|
| keine |
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|
| 0,00 € |
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Beschluss:
Die in der Zuwendungsliste 2024 erhaltenen Geldzuwendungen werden zur Kenntnis genommen und nach dem entsprechenden Verwendungszweck angenommen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |