öffentliche Sitzung
Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung
Sachvortrag:
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 20.01.2026 wurde die Vergabe der einfachen Brückenprüfung 2026 beschlossen.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, den Auftrag an die Firma LGA Bautechnik GmbH Tillystraße 2, 90431 Nürnberg für brutto 5.057,50€ zu vergeben.
Der Antrag wurde mit 9:0 Stimmen angenommen.
Freiwillige Feuerwehr Ottenhofen:
- Bewerbung zur Stationierung eines CBRN-Erkundungsfahrzeugs
Sachvortrag:
In diesem Top geht es um die Stationierung einer CBRN-Erkundungsfahrzeugs bei der Feuerwehr Ottenhofen. KBR Pleiner und Kom. Wagner und Kowski werden zu dem Top anwesend sein.
Schreiben des Kreisbrandrats Florian Pleiner an alle Feuerwehren:
(…)
„3. Ausschreibung CBRN Erkunder
Der Landkreis Erding erhält vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Zukunft ein Fahrzeug – genannt CBRN Erkunder. Informationen zum Fahrzeug und dem Aufgabenbereich sind unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/CBRN-Schutz/CBRN-Faehigkeiten/Mess-Nachweistechnik/mess-nachweistechnik_node.html abrufbar.
Interessierte Feuerwehren bewerben sich bitte direkt bei mir für die Stationierung an ihrem Standort. Ein genauer Auslieferungszeitpunkt (Monat oder Jahr) ist nicht bekannt. Für Fragen dazu stehe ich selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung."
Unsere beiden Kommandanten haben das mit ihrer Mannschaft besprochen und nach einem positiven Beschluss innerhalb der Feuerwehr darum gebeten, der Gemeinderat möge sich damit befassen. Die Gemeinde als Kostenträger muss den Beschluss fassen, diesen Antrag zu stellen.
Ottenhofen wäre besonders geeignet, da wir aktuell in der Umbauphase des Feuerwehrhauses sind und mit diesem Fahrzeug einen dritten Stellplatz gefördert bekämen (mit 145.000 €) und weil wir mit dem 2. Kommandanten Jörg Kowski einen der Chemieberater des Landkreises in unseren Reihen haben.
Der Kreisbrandrat Florian Pleiner und unsere beiden Kommandanten werden an der Sitzung teilnehmen und die Rahmenbedingungen vorstellen: Konzept CBRN, das Fahrzeug, warum würde eine Stationierung in Ottenhofen Sinn machen, Unterbringung, Kosten für die Gemeinde.
Hintergrundinfo CBRN aus o.g. Internet-Seite:
https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/CBRN-Schutz/CBRN-Faehigkeiten/Mess-Nachweistechnik/mess-nachweistechnik_node.html
Eine chemische, biologische, radiologische und nukleare (kurz: CBRN) Erkundung stellt eine Lagefeststellung vor Ort sicher. Dazu gehören das Spüren, Messen und Melden der lokalisierten CBRN-Gefahren.
Die Möglichkeit der Probenahme die Kennzeichnung und Überwachung kontaminierter Bereiche, die Aufnahme von Wetterdaten sowie die Beobachtung der gefährdeten Gebiete ermöglichen die Erstellung eines fundierten Lagebildes.
CBRN-Erkundungswagen
Das Fahrzeug – CBRN-Erkundungswagen (kurz: CBRN-ErkW) – ist zum Spüren, Messen und Melden radioaktiver Quellen und chemischer Gefahren sowie dem Kennzeichnen und Überwachen kontaminierter Bereiche geeignet.
Die speziell für den CBRN-ErkW ausgebildete Besatzung besteht aus zwei Teams von jeweils vier Personen, welche wechselseitig eingesetzt werden können.
Für den persönlichen Schutz der Helfer und Helferinnen werden Schutzmasken, Filter, Pressluftatmer und Chemikalienschutzanzüge mitgeführt. Markierungsmaterial zur Kennzeichnung von chemischen, biologischen und radioaktiven Kontaminationen rundet die Ausstattung ab.
Die Ausstattung des Fahrzeugs ermöglicht zudem Probenahmen als auch die Erfassung lokaler Wetterdaten. Der CBRN ErkW verfügt über die Voraussetzungen, eine Datenfernübertragung (kurz: DFÜ) zu realisieren.
Somit können jederzeit Daten vom Fahrzeug zur Abschnittsleitung Messen übermittelt werden. Die Kommunikation mit der CBRN-Messleitkomponente (kurz: CBRN-MLK) ist vorbereitet.
Derzeit sind circa 323 CBRN-ErkW des Bundes flächendeckend in Deutschland im ergänzenden Katastrophenschutz einsatzbereit. Diese Fahrzeuge wurden bereits 2009/2010 technisch aktualisiert und im Zuge des „Upgrade II" von 2017 bis 2019 ein zweites Mal den fortschreitenden Anforderungen angepasst.
Funktionen des CBRN-Erkunders
Der CBRN-Erkundungswagen (kurz: CBRN ErkW), auch CBRN-Erkunder genannt, dient:
• | dem Spüren, Messen und Melden radioaktiver und chemischer Kontaminationen, |
• | der schnellen und zuverlässigen Erfassung von Daten zur Erstellung eines Lagebildes, um notwendige Maßnahmen ergreifen zu können, |
• | dem Aufsuchen radioaktiver Quellen und der messtechnischen Überwachung und Kennzeichnung kontaminierter Gebiete, |
• | der automatischen und kontinuierlichen Ermittlung von Messdaten (diese werden zusammen mit den GPS-gestützten Ortsinformationen, in einem Rechner gespeichert und visualisiert), |
• | der Aufnahme und dem Melden von meteorologischen Daten, |
• | der Boden-, Wasser- und Luftprobenahme und |
• | der Datenfernübertragung (kurz: DFÜ) zu einer Leitstelle beziehungsweise zur Messleitung des Landes |
Alle Daten der Messgeräte können über die vorhandene Software dargestellt werden. Auch die Darstellung in den aufgespielten topographischen Karten ist möglich.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Momentaufnahmen handelt. Die Geräte detektieren gasförmige Substanzen, deren Konzentration an einem gegebenen Mess-Ort aufgrund des Wettereinflusses stark schwanken kann.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Änderungen rund um die Bestellung des Löschfahrzeugs vom 1. Kommandanten Florian Wagner vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt den Feuerwehrkommandanten und dem Kreisbrandrat zu diesem Top Rederecht.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Beschluss 3:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag sowie den Ausführungen der Feuerwehr und bekundet seine Absicht, der Bewerbung zur Stationierung des CBRN Erkundungsfahrzeugs zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis 3:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung:
- Abschluss Kooperationsvereinbarung Ferienbetreuung
Sachvortrag:
Nach aktuellem Informationsstand gilt der Anspruch auf Ferienbetreuung ohne Mindestteilnehmerzahl (d.h. ab der 1. Anmeldung) für alle Kinder ab September 2026 in der 1. Jahrgangsstufe. Dabei dürfen max. 20 Schließtage pro Kalenderjahr berücksichtigt werden. Der Anspruch gilt jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr. Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr ist jeweils der 01.04. eines Jahres.
Die Grundschule Ottenhofen hat eine Mittagsbetreuung, die jedoch in den Ferien keine Betreuungszeiten anbietet. Der gesetzliche Anspruch kann auch nur interkommunal gelöst werden, da der Bedarf sehr schwer zu kalkulieren ist und voraussichtlich sehr wenige Anmeldungen erfolgen werden. Hierfür Personal bei der Gemeinde direkt anzustellen oder das bestehende Personal stundenmäßig zu erhöhen, ist nicht möglich. Der gesetzliche Anspruch der Eltern gilt unabhängig von der Anmeldung zur Mittagsbetreuung, d.h. dass auch Kindern eine Ferienbetreuung buchen können, die nicht in der Mittagsbetreuung.
Hervorzuhebende Punkt der Kooperationsvereinbarung:
| - | Der Träger Kinderland übernimmt den gesetzlichen Anspruch für die Ferienbetreuung bis auf vier Wochen (Weihnachtsferien und zwei Wochen im August jeweils die Woche mit Maria Himmelfahrt und die darauffolgende Woche) |
| - | Es kann nur eine wochenweise Ferienbetreuung gebucht werden. Die Woche kostet 160 € plus Verpflegung |
| - | Der Träger bietet die Ferienbetreuung unabhängig von der Teilnehmerzahl für alle neun Kommunen an. Dabei muss der Träger bei 20 Teilnehmern kostendeckend wirtschaften. Für die Wochen, an denen keine 20 Teilnehmer angemeldet sind, erhält der Kooperationspartner 160 € pro fehlendem Kind Kostendeckungspauschale, die von den beteiligten Gemeinden zu jeweils gleichen Anteilen getragen werden. |
Im schlechtesten Fall sind das für die Gemeinde Ottenhofen 3377 €, sofern in allen 10 angebotenen Ferienwochen jeweils nur ein Kind betreut werden würde.
Um das Angebot attraktiver zu gestalten bietet der Träger die Ferienbetreuung für die kompletten Grundschuljahrgänge an. Die Teilnehmerzahl ist aufgrund er Räumlichkeiten auf 70 Kinder begrenzt. Aufgrund der Erfahrungen von Kinderland ist aber davon auszugehen, dass nicht für alle Ferien eine Teilnehmerzahl von 20 Kindern erreicht werden kann.
Die vorläufigen Rückmeldungen aus allen beteiligten Kommunen haben ergeben, dass alle Kommunen dem interkommunalen Zusammenschluss sehr positiv gegenüberstehen. Einzig aus der Gemeinde Forstern fehlt bislang die Rückmeldung, so dass die Verwaltung vorschlägt, den Beschluss zu ergänzen, dass die Gemeinde Ottenhofen dem Zusammenschluss auch bei 8 teilnehmenden Kommunen beitritt. Der maximale Defizitausgleich betrüge dann 3800 € pro Kalenderjahr.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung Ferienbetreuung zugestimmt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Kommunale Abfallentsorgung von Grüngut:
- Errichtung einer Fläche als Grünschuttplatz am neuen Friedhof
Sachvortrag:
In früheren Sitzungen hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass für die Bürger auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofs die Möglichkeit zur Grüngutentsorgung gegeben ist. Es soll daher die Fläche, auf der jetzt schon das Grüngut wild gelagert wird, als Grünschütte mit befestigter Bodenfläche und einer Stützwand ausgebaut werden, damit das Grüngut mit dem Frontlader durch den Bauhof besser aufgenommen werden kann.
Baukosten:
Anhand der Preise von der letzten Pflasterung am Bauhof wurde von der Verwaltung die angefügte Kostenschätzung erstellt. Es wurde geplant, dass die vorhandene Betonfläche entfernt wird. Somit kann eine in sich geschlossene neue Fläche erstellt werden ohne Schwachstellen in der Bodenplatte.
Laufende Kosten:
Die jährlichen zusätzlichen Grüngutentsorgungskosten, die bei der offenen Grünschütte durch die Gemeinde Ottenhofen getragen werden müssen, werden sich auf ca. 4.000 – 5.000 € belaufen je nach Häufigkeit der Entleerungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt das Bauamt zur Einholung von Angeboten für die Errichtung der neuen Grüngutschütte am gemeindlichen Friedhof.
Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2026 sowie in den Folgejahren für die Grüngutentsorgung einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Schulgelände Ottenhofen:
-Antrag auf Lärmschutzmaßnahme
Sachvortrag:
Von dem nördlich des Schulgrundstücks gelegenen Anrainer wurde ein Antrag gestellt, entlang dem Zaun des nördlichen Spielplatzbereichs vom Kinderhaus „Storchennest", eine Lärmschutzmaßnahme z.B. in Form einer Palisadenwand, einer Hecke o.ä. zu errichten. Der beim Spielen der Kinder entstehende Lärm wird durch den westlich gelegenen Bewuchs und das vorhandene Schulgebäude in nördliche Richtung kanalisiert, so dass dieser auf dem Nachbargrundstück wahrnehmbar ist. Dies wird auch durch den meist vorhandenen Westwind begünstigt.
Von Seiten der Verwaltung wird Pflanzung einer Hainbuchenhecke entlang dem Zaun nord-westlich vom Spielgerätehaus vorgeschlagen, die einen optischen Sichtschutz bieten würde.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!
Bauhof Ottenhofen: Neuanschaffung KfZ Wasserversorgung
Sachvortrag:
Über die Neuanschaffung eines KfZ für die Wasserversorgung hatten wir bereits in den Sitzungen am 18.6.2024 und am 23.7.2024 gesprochen.
Ergebnis damals: Wir fahren den Caddy noch bis zum Ende des TÜVs, dann Neubeschaffung.
Das Ende des TÜVs und des Fahrzeugs vor allem ist nun erreicht.
Der Wunsch des Bauhofs ist ein Elektrofahrzeug in vergleichbarer Größe (VW Caddy, Peugeot E-Partner Kasten, Mercedes e-Citan Kasten etc.), für das einige Fahrzeuge vorrätig sind. Die Preise liegen um die 20Tsd. Euro.
Um auf dem Gebrauchtwagenmarkt schnell agieren zu können, wenn ein geeignetes Fahrzeug auftaucht, bittet die 1. Bürgermeisterin Nicole Schley um einen Gemeinderatsbeschluss / Vorratsbeschluss.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und bevollmächtigt die 1. Bürgermeisterin zum Kauf eines geeigneten Gebrauchtwagens für die Wasserversorgung bis zu einem Gesamtpreis von 25 Tsd. Euro.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 7 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |