Nach dem am 27.03.2023 vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geschlossenen Pauschalvertrag sind ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.
| > | Umfasst sind: |
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| o Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik |
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| o Im Innen- und Außenbereich |
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| o Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm |
| > | Die Veranstaltungen müssen: |
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| o Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und |
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| o kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein |
| > | Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. |
| > | Die Vereine müssen lediglich: |
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| o eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind, |
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| o sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen. |
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| o Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur unter www.gema.de/portal anmelden. |
| > | Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung achten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt. So können wir eine echte Entlastung der Verantwortlichen in den Vereinen erreichen. |
| > | Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre - bis Ende 2027. |
| > | Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern |
| > | Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen Pauschalvertrag nutzen. |