Gemäß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ottenhofen (BGS/WAS) vom 16.02.2016 ist die 1. Vorauszahlungsrate für Wassergebühren am 15.04.2024 fällig.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:
| Gemeinde Ottenhofen: | |
| VR-Bank Erding | |
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| IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12BIC: GENODEF1ISE |
| Sparkasse Erding-Dorfen | |
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| IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86BIC: BYLADEM1ERD |
| Raiffeisenbank Erding eG | |
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| IBAN: DE57 7016 9356 0001 0258 13BIC: GENODEF1EDR |
Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.
Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.