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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 8/2024
Ottenhofen amtlich
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Öffentliche Zahlungsaufforderung:

Gemäß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ottenhofen (BGS/WAS) vom 16.02.2016 ist die 1. Vorauszahlungsrate für Wassergebühren am 15.04.2024 fällig.

Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:

Gemeinde Ottenhofen:

VR-Bank Erding

IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86BIC: BYLADEM1ERD

Raiffeisenbank Erding eG

IBAN: DE57 7016 9356 0001 0258 13BIC: GENODEF1EDR

Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.

Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.