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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 8/2026
Neuching amtlich
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Stellenausschreibung Kinderpflegerin

Die Gemeinde Neuching (Lkr. Erding) sucht für ihr Kinderhaus St. Martin

eine Kinderpfleger/in (m/w/d)

mit mindestens 20 Wochenstunden

als befristete Zusatzkraft

Unser Haus für Kinder sucht übergangsweise zur Verstärkung unseres Teams 

  • eine/n Kinderpfleger/in (m/w/d) in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden.

Sie können sich auf eine spannende Aufgabe in einer altersgemischten Einrichtung freuen. Unsere Kinder sind im Alter von ca. einem Jahr bis elf Jahren. 

Es wäre schön, wenn auch Sie, wie wir, gerne im Team arbeiten und flexibel auf die Bedürfnisse unseres gesamten Hauses eingehen wollen.

Wenn Sie neugierig geworden sind, dann besuchen Sie uns doch auf unserer Homepage www.kiga.vg-oberneuching.de. Hier können Sie die Kinder, das Team und unser Haus kennen lernen.

Die Gemeinde Neuching als Arbeitgeber bietet eine bis längstens 14.08.2026 befristete Teilzeitstellen mit Vergütung, Urlaub und den Sozialleistungen nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst) sowie eine Großraumzulage.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte per E-Mail (max. 5MB) an bartl@vg-oberneuching.de oder per Post an Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St-Martin-Straße 9, 85467 Neuching. Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen werden nicht erstattet.

Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Bartl (08123/932663) und die Kinderhausleiterin Frau Mair (08123/2525) gerne zur Verfügung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Die Unterlagen können hier bis zu diesem Zeitpunkt persönlich abgeholt oder gegen einen beigefügten freigemachten Rückumschlag zurückgesandt werden.