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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 9/2023
VG amtlich
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Neuerung im Bürgerserviceportal: Meldebescheinigung und Übermittlungssperren

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Bürgerserviceportal wurde um zwei Funktionen erweitert. Ab sofort können Sie über die Homepage der VG Oberneuching (www.vg-oberneuching.de) online eine Meldebescheinigung oder eine Übermittlungssperre beantragen.

Meldebescheinigung: Die Meldebescheinigung wir Ihnen im Bürgerserviceportal zur Verfügung gestellt und kann direkt von Ihnen als PDF-Datei ausgedruckt werden. Kosten fallen hierfür keine an.

Übermittlungssperren: Hier werden Ihnen die gespeicherten Einstellungen im Bürgerserviceportal angezeigt. Diese können direkt bearbeitet, geändert und gespeichert werden. Kosten fallen hierfür keine an.

Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in den Gemeinden Neuching oder Ottenhofen, Personalausweis mit eID-Funktion.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.