Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Bürgerserviceportal wurde um zwei Funktionen erweitert. Ab sofort können Sie über die Homepage der VG Oberneuching (www.vg-oberneuching.de) online eine Meldebescheinigung oder eine Übermittlungssperre beantragen.
Meldebescheinigung: Die Meldebescheinigung wir Ihnen im Bürgerserviceportal zur Verfügung gestellt und kann direkt von Ihnen als PDF-Datei ausgedruckt werden. Kosten fallen hierfür keine an.
Übermittlungssperren: Hier werden Ihnen die gespeicherten Einstellungen im Bürgerserviceportal angezeigt. Diese können direkt bearbeitet, geändert und gespeichert werden. Kosten fallen hierfür keine an.
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in den Gemeinden Neuching oder Ottenhofen, Personalausweis mit eID-Funktion.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.