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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 9/2024
Neuching amtlich
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Bekanntmachung

2. Änderung der „Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“

(1. Änderung Hauptsatzung)

vom 09.04.2024

Aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Neuching folgende 1. Änderung der „Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ (1. Änderung Hauptsatzung)

§ 1 Änderung des § 3 Abs. 2

Der § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt zum 09.04.2024 in Kraft.

Oberneuching, den 10.04.2024
Gemeinde Neuching
Thomas Bartl
1. Bürgermeister