(1. Änderung Hauptsatzung)
vom 09.04.2024
Aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Neuching folgende 1. Änderung der „Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ (1. Änderung Hauptsatzung)
Der § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
Diese Änderung tritt zum 09.04.2024 in Kraft.