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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 9/2024
VG amtlich
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VG amtlich

Am 15.05.2024 sind in den Gemeinden Neuching und Ottenhofen zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer für das 2. Vierteljahr 2024 des Rechnungsjahres.
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 2. Vierteljahr 2024 des Rechnungsjahres.

Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:

Gemeinde Neuching:

VR-Bank Erding

IBAN: DE58 7016 9605 0007 1108 20BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90BIC: BYLADEM1ERD

Raiffeisenbank Erding eG

IBAN: DE69 7016 9356 0001 0257 91BIC: GENODEF1EDR

Gemeinde Ottenhofen:

VR-Bank Erding

IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86BIC: BYLADEM1ERD

Raiffeisenbank Erding eG

IBAN: DE57 7016 9356 0001 0258 13BIC: GENODEF1EDR

Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.

Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.