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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 9/2024
Neuching amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 12.03.2024

öffentliche Sitzung

Sporthalle Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Derzeit werden noch verschiedene Restarbeiten in der Sporthalle ausgeführt.

Die Fertigstellung des Vereinsheims hängt noch an der Lieferung von Polstermöbeln.

Kinderhaus Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Ende Februar wurden die Möbel für die Einrichtung des neuen Kinderhauses geliefert.

Am Dienstag, 05.03.2024 konnte daher die Begehung durch die Kindertagesstättenaufsicht vom LRA Erding durchgeführt werden.

Eine Vorbegehung für die Abnahme der Außenanlagen wird in der 12. KW stattfinden.

Im nächsten Tagesordnungspunkt sollen die Restleistungen für die Elektroinstallation beauftragt werden. Diese Arbeiten sollen dann im April und Mai ausgeführt werden. Teilweise können dann erst andere technische Gewerke endgültig fertiggestellt, bzw. in Betrieb genommen werden, wie z.B. Sonnenschutz, Markisen, Lüftungsanlage, Heizungsteuerung, Sanitäranlage, usw.

Kinderhaus Neuching:

-

Vergabe Elektroarbeiten Restleistung

Sachvortrag:

Am 19.02.2024 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Restarbeiten der Elektroinstallation an 12 Firmen im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.

Die Submission fand am Donnerstag, 07.03.2024 um 10:00 Uhr statt. Dabei wurden 4 Angebote fristgerecht eingereicht die anschließend durch die Planungsgesellschaft Silberbauer geprüft wurde.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Restleistung der Elektroarbeiten an die Firma Elektro Schlegl aus 85417 Marzling vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

Flüchtlingsunterkunft der Gemeinde Neuching:

-

Abstimmung zusätzlicher Lagermöglichkeiten

Sachvortrag:

Es wurde vom Helferkreis Asyl bemängelt, dass es keinen separaten Raum “Kommunikationsraum“ für Gespräche im Flüchtlingsheim gibt. Ebenso würden auf die fehlenden Lagermöglichkeiten für Fahrräder, Biertische usw. hingewiesen. Das Bauamt holte darauf drei Angebote für verschiedene Varianten bei der Firma Containex - Finsing ein.

-

Variante 1: Magazin-Container, ungedämmt, ohne Elektrik mit Doppelflügeltüre,

L:2991mm- B: 2438mm -H.2591mm

-

Variante 2: Magazin-Container, ungedämmt, mit Elektrik mit Doppelflügeltüre, einer Seiteneingangstüre (87,5/212,5cm) und einem Fenster, Anordnung Süd, stirnseitig

L: 6058mm- B: 2438mm- H: 2591mm

-

Variante 3: Büro-Container, gedämmt mit Elektrik mit einer Eingangstüre- straßenseitig- (100/212,5cm), Seiteneingangstüre (87,5/212,5cm) und zwei Fenster, Anordnung Süd- stirnseitig.

L: 6055mm- B:2435mm- H: 2591mm

Bei allen drei Varianten kommen noch Kosten für die Erd- und Betonmeisterarbeiten hinzu.

Bei Variante 2 und 3 wird vorgeschlagen, dass eine Trennwand in Form von einer Holzständerbauweise eingezogen wird. Somit wird erreicht, dass einerseits ein Materiallager und ein Besprechungsraum, in ausreichender Größe, im Container untergebracht sind. Da beide über eine Elektroinstallation verfügen sollen noch Stromleitungen zur Versorgung des Containers verlegt werden.

Bei Variante 3 handelt es sich um dieselbe Art Container wie schon für die Unterkunft verwendet wurden.

Die der Gemeinde entstehenden Kosten können nicht auf den Mieter (Landkreis Erding) umgelegt werden, sondern sind zu 100% vom Vermieter zu tragen.

Vor der Ausführung ist ein Genehmigungsantrag zu stellen und die genaue Lage abzustimmen, da sich die vom Helferkreis angedachte Lage in der möglichen Zufahrt zum Gewerbegebiet der Gemeinde Finsing befindet.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, dass Angebote für einen 20 Fuß Seecontainer eingeholt werden. Die Arbeiten für die Erd- und Betonmeisterarbeiten sollen so gering wie möglich gehalten bzw. soll darauf verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

Straßenreinigung in der Gemeinde Neuching:

-

Vergabe für die Jahre 2024 und 2025

Der bestehende Vertrag mit der Straßenreinigungsfirma endete zum 31.12.2023.

Aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten müssen die Verrechnungssätze ab 2024 deutlich angepasst werden.

Von 4 weiteren Fachfirmen wurden Vergleichsangebote angefordert.

Die Kehrmeterpreise werden von Allen bis 31.12.2025 garantiert. Die Preise für die Kehrgutentsorgung werden, vorbehaltlich evtl. gesetzlicher Änderung, ebenfalls bis 31.12.2025 garantiert. Durch den höheren sog. Laubanteil in verschiedenen Monaten ist eine kostenintensivere Aufbereitung des Kehrgutes erforderlich.

Anhand der neuen Preise wurde auf Grundlage der Daten aus 2023 eine Vergleichsberechnungen für 2024 erstellt. Gegenüber den bisherigen Preisen werden sich die Ausgaben für die Reinigung bzw. Kehrgutentsorgung verdoppeln.

Beschluss:

Die Reinigung der Gemeindestraßen in den Jahren 2024 und 2025 wird an die Fa. EQQO Süd GmbH (Bieter 3) vergeben, nachdem von dort das günstigste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

Kreditaufnahme 2024:

-

Finanzierung von Baumaßnahmen (Neubau Kinderhaus, Sporthalle usw.)

Sachvortrag:

Im Haushalt 2023 war eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.503.920 EUR eingeplant und mit der HH-Satzung genehmigt. Hiervon wurden jedoch nur 2.000.000 EUR mit der Kreditaufnahme vom 17.08.2023 in Anspruch genommen. Damit können noch Kredite bis zu einer Höhe von 2.503.920 EUR aufgenommen werden. Nach der neuen Fassung des Art. 71 Abs. 3 GO gilt die Kreditermächtigung nun bis zum Ende des bei ihrem Inkrafttreten laufenden Finanzplanungszeitraums, also bis zum 31.12.2026.

Bis zum Ende des Jahres werden nach dem Stand der Haushaltsplanung voraussichtlich weitere 2,35 Mio. EUR benötigt.

Vom Bauamt wurde mitgeteilt, dass bis Juni 2024 mind. 1,5 Mio. EUR benötigt werden. Hinzu kommen noch die o.g. laufenden Ausgaben. Von der Kämmerei wird deshalb ein Darlehensbetrag von 1,85 Mio. € zur Liquidität bis Juni/Juli 2024 vorgeschlagen.

Nach Informationen der Finanzwirtschaft und Einschätzung der Kämmerei sollen ab Mitte des Jahres die Zinssätze sinken. Dies soll für ein weiteres Darlehen genutzt werden.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Darlehensbetrag mit einer Laufzeit und/oder Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren zu finanzieren, da größere Einnahmen mittelfristig nicht zu erwarten sind. Aus Sicht der Verwaltung wird die Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 15 Jahren favorisiert. Im Vergleich zu 15/15 ist der Zinssatz nur minimal höher und es besteht die Möglichkeit der kompletten Tilgung, bei niedrigeren Tilgungsraten.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingeholten Darlehensangeboten zur Finanzierung der Investitionskosten für die Baumaßnahmen und beschließt hierzu einen Kommunalkredit gemäß Angebot vom 12.03.2024 mit einem gesamt Darlehensbetrag in Höhe von 1.850.000 EUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 15 Jahren aufzunehmen. Der Kommunalkredit wird bei der Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen mit (nom.) 3,05 % aufgenommen.

Sollte dieses Angebot am 13.03.2024 nicht mehr das günstigste sein, wird der Erste Bürgermeister beauftragt, den Kredit bei der tagesaktuell günstigsten Bank aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15