vom 15.04.2024
Die Gemeinde Ottenhofen erlässt aufgrund Art. 23, 24. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) und Art. 22 Bayerisches Kostengesetz (KG) folgende Satzung:
§ 1 Benutzung | ||
| (1) | Für die Benutzung der Bücherei durch Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ottenhofen werden, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, keine Gebühren erhoben. | |
| (2) | Entgelte werden für folgende Dienstleistungen erhoben: | |
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| - | Leserinnen und Leser außerhalb des Gemeindebereichs können gegen eine Jahresgebühr von 10 € Medien entleihen. |
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| - | Ersatzausstellung eines Ausweises: 10 € |
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| - | Vorbestellung entliehener Medien je Medium: 0,50 € |
§ 2 Kosten in besonderen Fällen | ||
| (1) | Überschreiten der Leihfrist pro Tag und Medium 0,40 €. | |
| (2) | Pauschales Entgelt je Medieneinheit bei Schadensersatzpflicht gem. § 5 der Benutzungsordnung: 10 €. | |
| (3) | Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei späterer Rückgabe des Büchereiguts nicht erstattet und unabhängig vom Medienersatzanspruch erhoben. | |
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Satzung vom 15.04.2024 in Kraft tritt, tritt die Satzung zur Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Ottenhofen vom 22.12.2005 außer Kraft.