Die Antragstellerin beantragt beim Staatlichen Bauamt unter anderem die Herabsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h, Hinweisschilder auf Schulkinder, die Verbreiterung der Gehwege sowie eine Änderung der Lage der Ampel an der Münchner Straße.
Die ersten beiden Punkte wurden vom Staatlichen Bauamt Freising in Absprache mit dem Landratsamt und der Polizei Erding abgelehnt.
Eine Verbreitung der Gehwege wird nicht grundsätzlich abgelehnt, kann jedoch erst bei einer Sanierung/ einem Ausbau der Münchner Straße umgesetzt werden. Derzeit finden hier jedoch keine Planungen statt.
Die Lage der Ampel wurde im Rahmen der Verkehrsschau zur Stoßzeit (7:30 Uhr bis 8:00 Uhr) begutachtet. Grundsätzlich nutzen fast alle Kinder zum Überqueren der Straße die Ampel, auch wenn sie hierfür einen Umweg in Kauf nehmen müssen.
Eine Versetzung der Ampel wird nicht als notwendig erachtet. Eventuell werden jedoch die Markierungen an der Ampel im Rahmen von Ausbesserungsarbeiten angepasst.
Laut Antrag soll der Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Tassilostraße auf die Hauptstraße platziert werden, da die Sicht nach links eingeschränkt sei.
Die Verkehrssituation auf Höhe Tassilostraße war bereits Teil der letzten Verkehrsschau.
Sowohl die Polizeiinspektion Erding als auch das Landratsamt Erding sehen keine Notwendigkeit für einen Verkehrsspiegel an dieser Stelle, da die Sicht nach links in die Hauptstraße kein Problem darstellt und das Sichtdreieck gegeben sei.
An dieser Stelle kam es im November 2023 zu einem Unfall, bei dem ein Auto im Zaun des angrenzenden Hauses landete. Die Hauseigentümer bitten um geeignete Maßnahmen, um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.
Von Seiten der Polizei und des Landratsamtes Erding besteht hier kein Regelungsbedarf, da der gesamte Kreuzungsbereich übersichtlich ist. Man könne die Anwohner darauf hinweisen, ihren Heckenbewuchs zurückzuschneiden.
Der Vertreter von der PI Erding schlägt vor, den Blitzer von Am Bründl weiter nach unten zu versetzen. Dieser würde auf Höhe der Lupperger Straße mehr Sinn machen und gleichzeitig dazu führen, dass die Autofahrer langsamer fahren.
Die Polizei informierte im Nachgang, dass ihnen an dieser Stelle keine weiteren Unfälle bekannt seien.
Im Gemeinderat kam die Frage auf, ob eine Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit zur Folge hätte, dass man auf die Leitplanken verzichten könne. Diese werden durch die Beleuchtung entlang des Geh- und Radweges notwendig.
Der Vertreter vom Staatlichen Bauamt Freising teilt mit, dass auch bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h Leitplanken notwendig sind. Auf diese könne man erst ab 50 km/h verzichten.
Polizei und Landratsamt sind gegen eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser Stelle; die Entfernung des neuen Kinderhauses zur Straße sei zu groß. Sie schlagen vor, eine versteckte Messung durchzuführen, sobald das Kinderhaus in Betrieb ist.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei der Ausfahrt auf die ED 5 noch ein „Vorfahrt achten“-Schild aufgestellt werden muss.
Auch die Verkehrssituation an der Ausfahrt Kirchenstraße war bereits Bestandteil der letzten Verkehrsschau. In der Zwischenzeit wurden die Sträucher an der Ecke entfernt. Die Polizei empfindet das beleuchtete Werbeschild vor Steffi´s Dorfladen als problematisch und empfiehlt, dieses zu versetzen.
Zudem sei ein Verkehrsspiegel kein Bestandteil der StVO und die Haftung ein Problem. Aus Sicht des Landratsamtes Erding und der Polizeiinspektion Erding wird einer Aufstellung nicht zugestimmt.
Der Antrag, den Behindertenparkplatz mit einem Schild „Be- und Entladen frei“ zu ergänzen lehnte das Landratsamt ab. Damit gehe der eigentliche Sinn eines Behindertenparkplatzes verlorenen. Er schlägt vor, einen Personalparkplatz zu kennzeichnen. Damit sei das beantragte Zusatzschild seiner Meinung nach nicht mehr notwendig.
In der Birkenstraße werden vermehrt Autos und Anhänger entlang der Straße geparkt, sodass zum Teil Ausfahrten blockiert werden und ein Durchkommen mit LKW´s und landwirtschaftlichen Maschinen schwierig ist. Derzeit gilt von der Münchner Straße kommend ein einseitiges eingeschränktes Halteverbot. Geschwindigkeitsmessungen der Polizei ergaben keine nennenswerten Überschreitungen.
Polizei und Landratsamt erläutern, dass Anhänger nur 14 Tage lang abgestellt werden dürfen. Eine Möglichkeit wäre, ein beidseitiges Halteverbot mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ zu erlassen. Diese Regelung würde jedoch das schnellere Fahren begünstigen. Ein weiterer Vorschlag wäre, das TempoSys in der Birkenstraße aufzustellen.