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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 9/2025
Ottenhofen amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 18.02.2025

öffentliche Sitzung

Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14); 26. Änderung; Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie

Sachvortrag:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) beschlossen.

Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.

Der Bedarf zur Fortschreibung des Regionalplanes ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das LEP in der Fassung vom 16. Mai 2023 erforderlich ist, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus LEP 6.2.2 Z, welches als Teilflächenziel für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festlegt sowie aus dem § 3 WindBG in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis zum 31.12.2032 bestimmt ist. Daher wird das Kapitel B IV 7 Energieerzeugung neu gegliedert, in der Begründung angepasst und insbesondere das Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie neu gefasst sowie die Tekturkarte Windenergie der Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ des Regionalplans München neu aufgestellt. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 den Fortschreibungsentwurf in der Fassung vom 21.11.2024 gebilligt und beschlossen damit in ein Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG zu gehen. Der Regionale Planungsverband München hat daher mit Schreiben vom 16.12.2024 das Beteiligungsverfahren für den Fortschreibungsentwurf zur sechsundzwanzigsten Änderung des Regionalplans München eingeleitet.

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.03.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu dem o. a. Fortschreibungsentwurf gegenüber dem Regionalen Planungsverband München zu äußern.

Die Gemeinde Ottenhofen ist von der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie der Regionalplanung nicht betroffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11