Sitzungstag 11.03.2025
öffentliche Sitzung
Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Sachvortrag:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 ist zwischenzeitlich erfolgt und der Prüfbericht vom 05.02.2025 und die Stellungnahme der Verwaltung wurden mit der Ladung zugesandt. Vom Rechnungsprüfungsausschuss werden keine Einwendungen erhoben.
Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 6.000 EUR, überplanmäßig
Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 3.000 EUR, außerplanmäßig (A)
| Bezeichnung | Haushaltsstelle | Haushaltsansatz in EUR | Überschreitung in EUR |
| KiTa St. Martin, Bewirtschaftung | 4640.5400 | 85.000,- | 6.998,48 |
| Gde.-Gebäude, Bewirtschaftung | 8800.5400 | 26.000,- | 7.346,48 |
| Christkindlmarkt, Verkaufshütten | 7391.9350 | 0,- | (A) 38.972,50 |
(A) = außerplanmäßige Ausgabe
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2023 bereits in der Sitzung vom 25.06.2024 (TOP 10) durch den Gemeinderat genehmigt wurden.
Vom Prüfungsausschuss konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Die Jahresrechnung 2023 kann festgestellt und die Entlastung erteilt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Die weiteren Ausführungen hinsichtlich des Ergebnisses der Jahresrechnung sind aus dem beiliegenden Prüfungsbericht, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.
Die Jahresrechnung 2023 wird hiermit festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Sachvortrag:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 und die damit verbundene Feststellung der Jahresrechnung ist (teilweise) fristgerecht gem. Art. 102 Abs. 3 GO erfolgt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung 2023 festgestellt und dem Gemeinderat neben der erfolgten Feststellung auch die Entlastung der Jahresrechnung 2023 empfohlen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |