Am 15.05.2026 sind in den Gemeinden Neuching und Ottenhofen zur Zahlung fällig:
Grundsteuer für das 2. Vierteljahr 2026 des Rechnungsjahres.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 2. Vierteljahr 2026 des Rechnungsjahres.
Durch das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Die Zahlung kann nur in Ausnahmefällen erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:
Gemeinde Neuching:
| VR-Bank Erding | |
| IBAN: DE58 7016 9605 0007 1108 20 | BIC: GENODEF1ISE |
| Sparkasse Erding-Dorfen | |
| IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90 | BIC: BYLADEM1ERD |
Gemeinde Ottenhofen:
| VR-Bank Erding | |
| IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12 | BIC: GENODEF1ISE |
| Sparkasse Erding-Dorfen | |
| IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86 | BIC: BYLADEM1ERD |
Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen und sofern noch nicht geschehen, ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde einzureichen und für ausreichend Kontodeckung zum Fälligkeitstermin zu sorgen.
Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.