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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 9/2026
Ottenhofen amtlich
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(GO Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 17.03.2026

öffentliche Sitzung 

Gefördertes Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen:

- Sachstand zur kommunalen Wohnbauförderung

Sachvortrag:

Nach Fertigstellung und dem Vorliegen der letzten Rechnungen wurde am 28.07.2025 der Verwendungsnachweis bei der Förderstelle, Regierung von Oberbayern eingereicht.

Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 mit Baukosten (ohne Kosten für das Grundstück) i.H.v. 4.279.279,43 € gestellt und am 23.08.2022 ein gerundeter Betrag bewilligt.

Im Zuge der Bauausführung konnten Kosten i.Hv. 331.603,10 € eingespart werden, so dass beim Verwendungsnachweis Baukosten (ohne Kosten für das Grundstück) i.H.v. 3.947.676,33 € festgestellt wurden.

Mit Nachricht vom 07.01.2026 wurde durch die ROB wie folgt mitgeteilt:

Hiermit informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Prüfung Ihres Verwendungsnachweises:

Die förderfähigen Kosten haben sich von ursprünglich 5.600.300,00 € um 331.648,67 € auf 5.268.651,33 € reduziert.

Der mit Förderbescheid vom 23.08.2022 gewährte Zuschuss in Höhe von 1.680.100 € wird daher um 99.600 € auf 1.580.500 € gekürzt.

Das mit Förderbescheid vom 23.08.2022 gewährte zinsgünstige Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in Höhe von 2.599.200 € wird daher um 232.100 € auf 2.367.100 € gekürzt.

Die Auszahlung der Schlussrate vom gekürzten Zuschuss beträgt 740.450 €.

Da das Darlehen bereits vollständig ausbezahlt ist, ist ein Betrag von 232.100 € zurückzufordern.

Nach Abschluss der Maßnahme stellt sich somit der Finanzierungsplan wie folgt dar:

Art

Nennbetrag in €

Zuschuss (30%)

1.580.500,00

Zinsverbilligtes Darlehen

2.367.100,00

Bargeld/Guthaben

76,33

Bezahltes Grundstück

1.320.975,00

Gesamtfinanzierung

5.268.651,33

Wir werden unsere geprüften Unterlagen zur abschließenden Bearbeitung an die BayernLabo weiterleiten.

Bitte warten Sie auf weitere Nachricht von der BayernLabo. Nach abgeschlossener Prüfung wird die BayernLabo Ihnen unseren Schlussbescheid und weitere Unterlagen (z. B. Informationen zur Teilrückzahlung des Darlehens) zusenden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Auszahlung der Schlussrate vom Zuschuss i.H.v. 740.450 € wurde bereits im Januar an die Gemeinde Ottenhofen überwiesen. Durch die Rückzahlung des Anteils von 232.100 € vom zu viel bewilligten Darlehen, reduziert sich der Darlehensbetrag auf 2.367.100 € und damit auch die vierteljährlichen Tilgungsraten um rund je 3.000 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und nimmt die Kosteneinsparungen bei der Bauausführung und die damit verbundene Reduzierung von Zuschuss und vom zinsvergünstigtem Darlehen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Freiwillige Feuerwehr Ottenhofen:

- Bewerbung zur Stationierung eines CBRN-Erkundungsfahrzeugs

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 10.02.206 wurden durch die beiden Kommandanten der Feuerwehr Ottenhofen und dem Kreisbrandrat Florian Pleiner der Sachverhalt zum CBRN-Erkundungswagen vorgestellt.

Von Seiten der Feuerwehr wurde genannt, dass die Mannschaft hinter einer Bewerbung für die Stationierung eines solchen Wagens in Ottenhofen steht, da genug Kräfte vorhanden sind. Zudem können auch für andere Einsätze das Fahrzeug u.a. als Mannschaftstransporter und die darauf befindlichen Pressluftatmer genutzt werden.

Wenn für den Einsatzleitwagen/First Responder im Zuge der geplanten Generalsanierung ein Garagenplatz geschaffen wird, kann der zusätzliche CBRN-Erkundungswagen in der dann umgebauten Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen untergebracht werden. Somit wird dann auch der dritte neu entstehende Stellplatz zu einem für die Feuerwehrzwecke notwendigen Stellplatz und kann somit mit einem Betrag von 149.600 € im Zuge der Generalsanierung gefördert werden.

Wie am Ende der Sitzung durch das Bauamt vorgeschlagen, wäre es ohne größeren Aufwand möglich eine Garage für den Einsatzleitwagen/First Responder wie folgt zu schaffen:

Die Werkstatt für den Bauhof verbleibt im bestehenden Bauhofgebäude.

An der Stelle der neu angedachten Werkstatt für den Bauhof werden die Gefahrstofflager für die Feuerwehr und den Bauhof, sowie die neue Werkstatt für die Feuerwehr untergebracht.

An der bisher geplanten Stelle für die Werkstatt für die Feuerwehr wird der zusätzliche Stellplatz erstellt.

Der Gemeinderat hat daraufhin die Bewerbung um den CBRN-Erkundungswagen zurückgestellt und um die Ermittlung der damit verbundenen Mehrkosten gebeten.

Im Zuge der Ausarbeitung hat sich noch folgender Aspekt ergeben:

Um ggf. auch ein größeres Fahrzeug wie z.B. einen Sprinter mit Blaulichtaufbau in dieser Garage unterbringen zu können, soll die Raumhöhe von 2,50 auf 3,00 m angehoben werden. Daher wird die

Decke in dem Bereich und somit der Boden von dem darüberliegenden Vereinsraum im OG um ca. 50cm angehoben, so dass hier 3 zusätzliche Stufen erforderlich sind.

Die Mehrkosten für diese geänderte Ausführung wurden durch den Architekten Hr. Steffelbauer überschlägig ermittelt und mit Nachricht vom 27.02.2026 wie folgt angegeben:

Wunschgemäß haben wir die Mehrkosten für die Ausführung einer weiteren Garage überschlägig ermittelt. Grundlage hierfür ist ihre Skizze vom 19.02.2026.

Beschreibung:

Im Bereich der geplanten Werkstatt soll ein weiteres Fahrzeug abgestellt werden. Der Bereich unter dem Vereinsraum im Obergeschoss soll auf einer Breite von ca. 4.60m und einer Tiefe von ca. 9m um 50 cm erhöht werden. Das Fenster in der Westfassade soll durch ein Einfahrttor ersetzt werden und ein Anschluss an die Straße geschaffen werden. Im Bereich der süd-westlichen Ecke des geplanten Vereinsraums verringert sich die Raumhöhe von 1.92m auf ca. 1.50m.

Aufstellung Kosten:

Sektionaltor 350/275 cm 6.000,- Euro

Wegfall Fenster - 1.500,- Euro

Treppe 3 Stufen 2.500,- Euro

Anpassung Mauerwerk 3.000,- Euro

Pflaster bis zur Straße 2.000,- Euro

Rinne vor Tor 4m 1.000,- Euro

Mehrkosten geschätzt 13.000,- Euro (netto)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine erste grobe Abschätzung, ohne zeichnerische Klärung und ohne Einbindung des restlichen Planungsteams handelt.

Bei Fragen bitte ich um Rückmeldung.

Wie den Ausführungen des Architekten zu entnehmen ist, belaufen sie die Mehrkosten für die geänderte Ausführung auf rund 15.500 € inkl. MwSt. Mit Gegenrechnung der Fördersumme i.H.v. 149.600 € im Zuge der Generalsanierung verbleibt ein positiver Betrag von rd. 134.000 €.

Beschluss :

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, dass sich die Gemeinde Ottenhofen um die Stationierung des CBRN-Erkundungswagens bewirbt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12