In der Dienstversammlung am
Freitag, 24. Januar 2025 um 19.30 Uhr
im Feuerwehrhaus Obing,
Bräuackerring 2, 83119 Obing
findet die
Wahl des Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Obing
statt.
Einladung
An alle Feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.