Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 den Entwurf der Planänderung für das Grundstück Flur-Nr. 1231/8 der Gemarkung Pittenhart (Niederbunner Straße 4) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom Architekturbüro Ute Weiler-Heyers, Trostberg, in der Fassung vom 15.02.2023 und die Begründung in der Fassung vom 15.02.2023 liegen in der Zeit vom
27. März 2023 bis 27. April 2023
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.
Gemeinde Pittenhart