Wurde zum 1. Januar 2024 der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht, müssen Versicherte höhere Beiträge leisten. Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich das erst zwei Monate später auf die Rentenhöhe aus.
Konkret bedeutet das: der Krankenkassenbeitrag steigt erst mit der Rentenzahlung für den Monat März. Die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus. Für die Rentenzahlung für Januar und Februar 2024 werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden Betroffene mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert.
Hilfreiche Informationen bietet die Broschüre "Rentner und ihre Krankenversicherung". Diese kann kostenlos auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.