Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.02.2025 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 11.02.2025 maßgebend.
Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der bestehenden Gewerbeflächen und ein Aussterben der Ortsmitte geschaffen werden.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Entwurf der Planänderung des Bebauungsplanes mit Begründung vom 11.02.2025 wird vom
24. März 2025 bis 24. April 2025
auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.