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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 12/2026
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Bekanntmachung

Widmung öffentlicher Straßen

1. Widmung:

Die Straße „Kainauerstraße“ in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

Anfangspunkt der Straße liegt an der Grenze zum Grundstück Flur-Nr. 1853 Gemarkung Kienberg, Endpunkt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Sonnauer Straße. Die Straße hat die Flur-Nr. 1851/2 der Gemarkung Kienberg. Die Länge der Straße beträgt 111 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kienberg.

2. Wirksamwerden der Verfügung:

Die Verfügung wird sofort wirksam.

3. Gründe der Widmung:

Die Straße wurde verlegt und dient der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Straße erfüllt die Merkmale einer Gemeindeverbindungsstraße und ist daher als solche zu widmen.

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Gemeinde Kienberg
Obing, 10.03.2026
Schmidhuber, 1. Bürgermeister