Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

AB Gemeinde Obing

Anordnung einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß § 45 StVO

I.

Auf den nachfolgenden Straßen werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen getroffen:

Gemeindeverbindungsstraße Kienberger Straße

-

Aufstellung Z 432-40 (Pfeilwegweiser doppelseitig „GE Mitterfeld“) an die Einmündung der Salzstraße

-

Entfernung Z 310/40 (Ortstafel) Höhe Zufahrt Keltenstraße

-

Aufstellung Z 310/40 (Ortstafel) Höhe Zufahrt Salzstraße

Die Anordnung erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung.

II.

Diese Anordnung wird wirksam mit der Anbringung / Entfernung des / der genannten Verkehrszeichen.

III.

Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Obing, 10.03.2026
Josef Huber
1. Bürgermeister