I.
Auf den nachfolgenden Straßen werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen getroffen:
Gemeindeverbindungsstraße Kienberger Straße
| - | Aufstellung Z 432-40 (Pfeilwegweiser doppelseitig „GE Mitterfeld“) an die Einmündung der Salzstraße |
| - | Entfernung Z 310/40 (Ortstafel) Höhe Zufahrt Keltenstraße |
| - | Aufstellung Z 310/40 (Ortstafel) Höhe Zufahrt Salzstraße |
Die Anordnung erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung.
II.
Diese Anordnung wird wirksam mit der Anbringung / Entfernung des / der genannten Verkehrszeichen.
III.
Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).