In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Grabschmuck an den Gräbern im Ruhehain platziert wurde.
Die Gemeinde Obing möchte diesbezüglich noch einmal explizit darauf hinweisen, dass Grabschmuck, Lichter und Blumengestecke laut Satzung ausschließlich bis zwei Wochen nach der Beisetzung gestattet sind. Danach sind diese umgehend von den Grabbesitzern zu entfernen.
Wir bitten außerdem darum, die Gräber regelmäßig zu prüfen, ob Schmuck durch andere Personen angebracht wurde.