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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 14/2023
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AB Gemeinde Kienberg

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Größinger Feld“ gefasst und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstück Flur-Nr. 1753/59 und Flur-Nr. 1753/61 Gem. Kienberg und ergibt sich aus beiliegendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zweck der Planung:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung der bestehenden Garage geschaffen werden, um den Einbau einer weiteren Wohneinheit zu ermöglichen bzw. mehr Wohnraum zu schaffen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gelegenheit zur Einsicht, zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 11.04.2023 bis 30.04.2023 im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der üblichen Öffnungszeiten.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Größinger Feld“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Gemeinde Kienberg
Obing, 29.03.2023
Schmidhuber
1. Bürgermeister