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Ausgabe 15/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Altes Haus, neue Besitzer: Diese Sanierungspflichten haben Erben

Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro

Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer. Darunter: die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet.

Fragen zum Thema Sanierungspflichten und Möglichkeiten beantwortet die Energieagentur Südostbayern gerne bei der kostenlosen und neutralen Energieberatung. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, die Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere nützliche Tipps gibt es unter www.energieagentur-suedost.bayern oder www.go-altbau.eu. Die Energieberatung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei. Infos und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-7039 oder per Email

Regelmäßig werden zusätzliche telefonische Beratungstermine angeboten.

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