Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Pößmooser Wirtschaftsweg" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke vom nordöstlichen Grundstückseck des Grundstücks Flur-Nr. 1931 Gemarkung Kienberg bis zum südöstlichen Grundstückseck des Grundstücks Flur-Nr. 1937 Gemarkung Kienberg eingezogen. Das einzuziehende Teilstück hat die Flur-Nr. 1935 Gemarkung Kienberg und eine Länge von 55 m.
Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos wurde der öffentliche Feld- und Waldweg verlegt und ist somit in diesem Bereich nicht mehr vorhanden.
Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.
Widmung:
Der neu errichtete Straßenteil des „Pößmooser Wirtschaftsweges" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
Der Anfangspunkt liegt am nordöstlichen Grundstückseck des Grundstücks Flur-Nr. 1931 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1938 Gemarkung Kienberg. Der Straßenteil hat die Flur-Nr. 1934 Gemarkung Kienberg. Die Länge beträgt 127 m. Die Straße ist nicht ausgebaut, die Straßenbaulast tragen die Anlieger.
Wirksamwerden der Verfügung:
Die Verfügung wird sofort wirksam.
Gründe der Widmung:
Die Straße wurde im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens neu gebaut und ist zu widmen (Art. 6 BayStrWG).
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.