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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 16/2026
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Öffentlicher Feld- und Waldweg „Pößmooser Wirtschaftsweg"

Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs

Einziehung:

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Pößmooser Wirtschaftsweg" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke vom nordöstlichen Grundstückseck des Grundstücks Flur-Nr. 1931 Gemarkung Kienberg bis zum südöstlichen Grundstückseck des Grundstücks Flur-Nr. 1937 Gemarkung Kienberg eingezogen. Das einzuziehende Teilstück hat die Flur-Nr. 1935 Gemarkung Kienberg und eine Länge von 55 m.

Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos wurde der öffentliche Feld- und Waldweg verlegt und ist somit in diesem Bereich nicht mehr vorhanden.

Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.

Widmung:

Der neu errichtete Straßenteil des „Pößmooser Wirtschaftsweges" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.

Der Anfangspunkt liegt am nordöstlichen Grundstückseck des Grundstücks Flur-Nr. 1931 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1938 Gemarkung Kienberg. Der Straßenteil hat die Flur-Nr. 1934 Gemarkung Kienberg. Die Länge beträgt 127 m. Die Straße ist nicht ausgebaut, die Straßenbaulast tragen die Anlieger.

Wirksamwerden der Verfügung:

Die Verfügung wird sofort wirksam.

Gründe der Widmung:

Die Straße wurde im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens neu gebaut und ist zu widmen (Art. 6 BayStrWG).

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Obing, 08.04.2026
Schmidhuber
1. Bürgermeister