Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Schönberger Forstweg" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke von der östlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1894 Gemarkung Kienberg bis zur Einmündung in den Pößmooser Feldweg auf einer Länge von 46 m eingezogen.
Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos wurde der öffentliche Feld- und Waldweg verlegt und ist somit in diesem Bereich nicht mehr vorhanden.
Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.
Widmung:
Der neu errichtete Straßenteil des „Schönberger Forstweges" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
Der Anfangspunkt der Straße liegt an der östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1894 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt an der Einmündung in den Pößmooser Feldweg. Die Straße hat die Flur-Nr. 1306 Gem. Kienberg. Die Länge der Straße beträgt 66 m. Die Straße ist nicht ausgebaut, die Straßenbaulast tragen die Anlieger.
Wirksamwerden der Verfügung:
Die Verfügung wird am sofort wirksam.
Gründe der Widmung:
Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos wurde der öffentliche Feld- und Waldweg verlegt.
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.