Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Pößmooser Feldweg" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf folgenden Teilstrecken eingezogen:
Teilstrecke 1 von der südlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1903 Gemarkung Kienberg bis zum Endpunkt am Pößmooser Forstweg. Die Länge beträgt 50 m.
Teilstrecke 2 von der westlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1899 Gemarkung Kienberg bis zum Grundstück Flur-Nr. 1898 Gemarkung Kienberg. Die Länge beträgt 535 m.
Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos wurde der öffentliche Feld- und Waldweg verlegt und ist somit in diesem Bereich nicht mehr vorhanden. Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.
Widmung:
Der neu errichtete Straßenteil des „Pößmooser Feldweges" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
Der Anfangspunkt liegt an der östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1236 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 1901 Gemarkung Kienberg. Der Straßenteil hat die Flur-Nr. 1903 Gemarkung Kienberg. Die Länge beträgt 170 m. Die Straße ist nicht ausgebaut, die Straßenbaulast tragen die Anlieger.
Wirksamwerden der Verfügung:
Die Verfügung wird sofort wirksam.
Gründe der Widmung:
Die Straße wurde im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens neu gebaut und ist zu widmen (Art. 6 BayStrWG).
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.