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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 16/2026
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Öffentlicher Feld- und Waldweg „Weg Pößmoos - Grub"

Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs

Einziehung:

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Weg Pößmoos - Grub" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke von Höhe östlicher Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1906 Gemarkung Kienberg bis zum Weg Pößmoos – Grub gegenüber dem Grundstück Flur-Nr. 1911 Gemarkung Kienberg auf einer Länge von 239 m eingezogen.

Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos wurde der öffentliche Feld- und Waldweg verlegt und ist somit in diesem Bereich nicht mehr vorhanden.

Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.

Widmung:

Der neu errichtete Straßenteil in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg Pößmoos - Grub" gewidmet.

Der Anfangspunkt der Straße liegt auf Höhe der östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1906 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt auf Höhe der östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1912 Gemarkung Kienberg. Die Straße hat die Flur-Nr. 1907 Gemarkung Kienberg. Die Länge der Straße beträgt 193 m. Die Straße ist nicht ausgebaut, die Straßenbaulast tragen die Anlieger.

Wirksamwerden der Verfügung:

Die Verfügung wird sofort wirksam.

Gründe der Widmung:

Die Straße wurde aufgrund im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos neu gebaut worden und ist zu widmen (Art. 6 BayStrWG).

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Obing, 08.04.2026
Schmidhuber
1. Bürgermeister