Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Weg Pößmoos - Grub" in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke von Höhe östlicher Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1906 Gemarkung Kienberg bis zum Weg Pößmoos – Grub gegenüber dem Grundstück Flur-Nr. 1911 Gemarkung Kienberg auf einer Länge von 239 m eingezogen.
Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos wurde der öffentliche Feld- und Waldweg verlegt und ist somit in diesem Bereich nicht mehr vorhanden.
Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.
Widmung:
Der neu errichtete Straßenteil in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg Pößmoos - Grub" gewidmet.
Der Anfangspunkt der Straße liegt auf Höhe der östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1906 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt auf Höhe der östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1912 Gemarkung Kienberg. Die Straße hat die Flur-Nr. 1907 Gemarkung Kienberg. Die Länge der Straße beträgt 193 m. Die Straße ist nicht ausgebaut, die Straßenbaulast tragen die Anlieger.
Wirksamwerden der Verfügung:
Die Verfügung wird sofort wirksam.
Gründe der Widmung:
Die Straße wurde aufgrund im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos neu gebaut worden und ist zu widmen (Art. 6 BayStrWG).
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.