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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 17/2026
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AB Gemeinde Obing

6. Änderung des Bebauungsplans „Pfaffing Großfeld"

Gesamtüberplanung und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Pfaffing-Großfeld" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 06.03.2026 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

 

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dichtere Bebauung im Zuge der Nachverdichtung geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 06.03.2026 wird vom

27. April 2026 bis 27. Mai 2026

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag ⤄ 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag ⤄ 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch ⤄ 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing
Obing, 14.04.2026
Huber
1. Bürgermeister