Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Pfaffing-Großfeld" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 06.03.2026 maßgebend.
Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dichtere Bebauung im Zuge der Nachverdichtung geschaffen werden.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 06.03.2026 wird vom
27. April 2026 bis 27. Mai 2026
auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag ⤄ 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag ⤄ 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch ⤄ 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.