Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Kienberg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts Traunstein.
Der Gemeinderat Kienberg hat in der Sitzung am 13. April 2023 den Beschluss über die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das o.g. Amts- bzw. Landgericht gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) in der Zeit
vom 08. Mai 2023 bis einschließlich 15. Mai 2023
im Rathaus Obing, Kienberger Str. 5, Zimmer O.07, 83119 Obing während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer weiteren Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden (§37 GVG), dass in die Vorschlagliste Personen aufgenommen sind, die nach den §§ 31,32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.