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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 18/2023
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Obing für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts Traunstein.

Der Gemeinderat Obing hat in der Sitzung am 19. April 2023 den Beschluss über die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das o.g. Amts- bzw. Landgericht gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) in der Zeit

vom 08. Mai 2023 bis einschließlich 15. Mai 2023

im Rathaus Obing, Kienberger Str. 5, Zimmer O.07, 83119 Obing während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer weiteren Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden (§37 GVG), dass in die Vorschlagliste Personen aufgenommen sind, die nach den §§ 31,32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.

Gemeinde Obing
Josef Huber
1. Bürgermeister