Beitrag steigt infolge höheren Durchschnittsentgelts
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat. In den neuen Ländern beträgt der entsprechende Monatsbeitrag im kommenden Jahr 279 Euro (Vorjahr: 260 Euro).
Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt hingegen die Hälfte des Unternehmerbeitrags. Ursächlich für die Erhöhung des einheitlichen Beitrags in der AdL ist die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung.
Dieses Durchschnittsentgelt trifft eine Aussage über die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und ist im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern kommt hinzu, dass die bis 30. Juni 2024 abzuschließende Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Die Landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Wer der Landwirtschaftlichen Alterskasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, stellt sicher, dass sein Beitrag rechtzeitig und in korrekter Höhe eingeht. Weitere Informationen zu Versicherung und Beitrag stehen auf der Internetseite der SVLFG unter:
www.svlfg.de/alterskasse-versicherung-beitraege
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Höherer durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung der Rentner
Für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die eine Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beziehen, wird sich der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente ab 1. Januar 2023 um 0,15 Prozent auf 8,1 Prozent aufgrund der gesetzlichen Regelung erhöhen.
Für diesen Personenkreis berechnet sich der Beitrag aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (0,8 Prozent). Ab dem 1. Januar 2023 werden von der Bruttorente somit 8,1 Prozent für Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt.
Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.