Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2026 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Kienberg - Ort“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den Planbereich sind der Planentwurf vom 07.04.2026 und die Begründung vom 14.04.2026 maßgebend.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt (schraffierte Fläche):
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung des Wohnhauses zur Erschaffung weiterer Wohneinheiten auf den Grundstücken Flur-Nrn. 95/32 und 95/33 Gemarkung Kienberg (Sonnenleite 6 und 8) geschaffen werden. Zudem soll auf der Fl. Nr. 95/34 ein Geräteschuppen entstehen.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Entwurf der Planänderung (Fassung vom 07.04.2026) mit Begründung (Fassung vom 14.04.2026) des Bebauungsplanes wird vom
18. Mai 2026 bis 19. Juni 2026
auf der Homepage der Gemeinde unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.