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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 21/2023
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Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ vom 23.05.2023 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ hat folgende Umgrenzung:

Im Norden: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/4, 3221/1 und 3058 (Gemeindeverbindungsstraße Kirchreitbergstraße)

Im Osten: Ausschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 3217

Im Süden: Ausschließlich dem südlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 3225 (Grundstücksdreieck) und ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3229, 3230, 3231 und 3232

Im Westen: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/3 (Straßengrundstück B 304 neu)

Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 3219, 3221, 3225/nördlicher Teil und 3230/1 der Gemarkung Obing. Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:

Lageplan:

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom

05. Juni 2023 bis zum 05. Juli 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 23.05.2023
Huber
1. Bürgermeister