Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Hoamweg“ in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf einer Teilstrecke eingezogen. Der Anfangspunkt der Teilstrecke liegt an der Einmündung in den „Pößmooser Höhenweg“, der Endpunkt an der westlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1249 Gemarkung Kienberg. Das einzuziehende Teilstück hat die Flur-Nr. 1252/2 Gemarkung Kienberg. Die Länge beträgt 178 m.
Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.
Widmung:
Der neue Straßenverlauf vom „Hoamweg“ wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der Strecke liegt an der Einmündung in den „Pößmooser Höhenweg“, der Endpunkt Höhe der westlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1249 Gemarkung Kienberg. Der Straßenteil hat die Flur-Nr. 1911 Gemarkung Kienberg. Die Länge beträgt 269 m. Die Straße ist nicht ausgebaut, der Unterhalt liegt bei den Anliegern.
Wirksamwerden der Verfügung:
Die Verfügung wird sofort wirksam.
Gründe der Widmung:
Die Straße wurde im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Pößmoos verlegt und ist daher in einem Teilbereich einzuziehen und neu zu widmen (Art. 6 und 8 BayStrWG).
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.